Elfeinhalb Jahre Haft für Kinderschänder - Hunsrücker vergeht sich 286 Mal an mehreren Jungen

Trier · Wegen Kindesmissbrauchs in 286 Fällen hat das Landgericht Trier einen 58-Jährigen aus dem Raum Thalfang zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Über eine Sicherungsverwahrung wird Ende 2018 entschieden.

Der hagere Angeklagte, ein gelernter Zimmermann, nimmt das Urteil der Dritten Großen Strafkammer gefasst entgegen. Schon vor dem ersten Verhandlungstag hatte er die Vorwürfe pauschal gestanden. Das erspart den drei Opfern, die heute noch unter den psychischen Folgen der Taten leiden, eine peinliche Detailvernehmung vor Gericht. Viermal hatte der Mann sich zwischen 2000 und 2004 an einem damals zehn bis 13 Jahre alten Jungen vergangen. 208 Mal missbrauchte er zwischen 1998 und 2002 seinen damals ebenfalls zehn- bis 13 Jahre alten Neffen. In 74 Fällen verging er sich zwischen 2005 und 2007 an einem Freund seines Sohnes, der damals zehn bis 13-Jahre alt war.

Als positives Signal wertet Verteidigerin Sylvia Karrenbauer das Geständnis. Doch die schiere Unmenge der Einzeltaten kann die Anwältin nicht aus der Welt reden.

Ganz realistisch plädiert sie daher für ein Strafmaß von nicht mehr als elf Jahren, bittet allerdings darum, auf die eine Sicherungsverwahrung zu verzichten. Durch diese Maßnahme ist ein Verurteilter im ungünstigsten Fall dazu verdammt, den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen zu müssen - auch ohne Lebenslänglich-Urteil.

Ungünstige Prognose

Staatsanwältin Katrin Schneider setzt die Messlatte um einiges höher an. Sie beantragt zwölf Jahre Freiheitsstraße und den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung. Schneider stützt sich auf die Aussage der psychiatrischen Sachverständigen Sylvia Leupold, die dem Angeklagten eine eher ungünstige Prognose erstellt hat. Leupold: "Er hat einen Hang zum Missbrauch männlicher Kinder und es lässt sich heute nicht sicher sagen, wie hoch das Rückfallrisiko ist." Erst ein mehrjähriger Haftaufenthalt, begleitet von einer Therapie, könne darüber Auskunft geben.

"Elf Jahre und sechs Monate Haft unter dem Vorbehalt einer möglichen Sicherungsverwahrung" lautet das Urteil der Dritten Großen Kammer. Darin einbezogen ist der Rest einer Haftstrafe, die der Angeklagte derzeit schon verbüßt. Schon 2011 hatte ihn das Landgericht Trier wegen Kindesmissbrauchs in zahlreichen Fällen zu acht Jahren Haft verurteilt. Tatopfer war zwischen 2006 und 2007 sein eigener Sohn, damals 13 bis 14 Jahre alt.

Ein Problem bei der Urteilsfindung ist für die Kammer die Frage der Sicherungsverwahrung. "Wir haben es hier eindeutig mit einem Hangtäter zu tun. Aber ob er erneut rückfällig werde könnte, wissen wir nicht. Immerhin waren nach der letzten Tat 2007 bis zu seiner Festnahme 2010 mehrere Jahre ohne weitere Vorfälle vergangen," sagt der Vorsitzende Richter Armin Hardt in der Urteilsbegründung.

Ende 2018 wird der Angeklagte erneut vor der Dritten Großen Kammer erscheinen müssen. "Dann geht es allein um die entscheidende Frage, ob Sicherungsverwahrung oder nicht", erklärt Hardt dem Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigerin Karrenbauer zum TV: "Über eine Revision nachdenken muss man auf jeden Fall. Aber letztlich ist das die Entscheidung meines Mandanten."

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