Kommualpolitik Streit um Gebühren: Bürger muss Beiträge bezahlen

Heinzerath · Der Heinzerather Manfred Kräber ist mit seiner Eingabe gegen die nach seiner Meinung falsch ermittelten Ausbaubeiträge gescheitert. Bürgermeister Andreas Hackethal sieht sich bestätigt.

 Die Anwohner der Valeriusstraße in Heinzerath beschweren sich über hohe Anliegergebühren.

Die Anwohner der Valeriusstraße in Heinzerath beschweren sich über hohe Anliegergebühren.

Foto: TV/Christoph Strouvelle

Der Kreisrechtsausschuss hat den Widerspruch des Heinzerather Manfred Kräber gegen die Beiträge, mit denen die Kosten für den Ausbau der Valeriusstraße auf die Anlieger umgelegt werden, in vollem Umfang zurückgewiesen. Dies hat Kräber jetzt dem TV mitgeteilt.

Die Mitglieder des Ausschusses seien zu 100 Prozent der Argumentation der Morbacher Verwaltung gefolgt, sagt er. Kleine Erfolge könne er trotzdem vorweisen, sagt Kräber. So habe der beitragsfähige Gesamtaufwand laut dem ersten Bescheid von 2015 ursprünglich 79 000 Euro betragen. Diese Summe sei inzwischen auf rund 75 000 reduziert worden.

Unter anderem sind diverse Längen gegenüber dem Bescheid vom 30. März 2015 niedriger ausgefallen, wie zum Beispiel die Straßenlänge, die von 92,50 Meter auf 88,90 Meter reduziert worden ist. Zudem sei die Demontage alter Kanalrohre zu einem großen Teil aus dem Bescheid herausgenommen worden.

Bürgermeister Andreas Hackethal widerspricht dieser Darstellung. Bei dem von Kräber genannten Bescheid habe es sich um einen vorläufigen Bescheid gehandelt, der lediglich die geschätzten beitragsfähigen Gesamtaufwendungen enthielt, sagt er. Bei den angefochtenen Bescheiden handele es sich hingegen um die endgültige Veranlagung und die tatsächlichen beitragsfähigen Kosten entsprechend den vorliegenden Firmenabrechnungen.

Seitens der Gemeinde Morbach sei dem Widerspruch der Eheleute Kräber insofern abgeholfen worden, als dass der beitragsfähige Aufwand von 75 314,01 Euro auf 74 977,28 Euro, also um 336,73 Euro reduziert worden sei. Für den Widerspruchsführer Kräber mache das 27,35 Euro aus, was dieser auch bestätigt.

Dieser Vorgang belege, dass die Verwaltung korrekt gehandelt habe, sagt Hackethal. Die 27,35 Euro würden dem Widerspruchsführer natürlich angerechnet. Die übrigen Widersprüche der weiteren Anlieger lägen noch beim Kreisrechtsausschuss, sagt der Bürgermeister.

Kräber hat jetzt Zeit bis Mitte Dezember, um gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschuss Klage zu erheben, sagt er. Ob der Heinzerather weitere rechtliche Schritte einleite, habe er noch nicht entschieden, sagt er.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort