Hickhack um Trecker geht weiter: Morbacher Landwirt wehrt sich gegen Verbot

Weiperath/Koblenz · Schon seit Jahren streitet sich der Morbacher Landwirt Willi Feilen mit dem Land Rheinland-Pfalz um die Nutzung der B 50 für den landwirtschaftlichen Verkehr. Nun liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz vor.

Es sind rund 34 Kilometer Wegstrecke, die Landwirte auf der B 50 mit ihrem Traktor fahren müssen, um ihre Felder zu erreichen. Aber ob das in Zukunft noch möglich ist, ist noch ungewiss. Denn das Oberverwaltungsgericht in Koblenz beschäftigt sich derzeit mit dem Thema und wird das Urteil voraussichtlich in der nächsten Woche verkünden.

Ursache ist ein seit Jahren bestehender Streit über die Nutzung der B 50 zwischen Büchenbeuren und Rheinböllen für den landwirtschaftlichen Verkehr. Die Straße wurde vom Land Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2004 als Kraftfahrstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass Autos mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von unter 60 Kilometern pro Stunde diese nicht befahren dürfen. Die Traktoren des Weiperather Landwirts Willi Feilen sind dafür aber, wie auch viele andere landwirtschaftliche Geräte, zu langsam. Neben Feilen sind weitere Landwirte betroffen.

Um die B 50 mit diesen Fahrzeugen befahren zu können, legte Feilen gegen die Verkehrsregelung Widerspruch ein. Wegen eines durchgeführten Musterverfahrens ruhte dieses Widerspruchsverfahren zunächst. Während der Dauer des Musterverfahrens wurden Ausweichstrecken für den langsam fahrenden landwirtschaftlichen Verkehr geschaffen. Feilen hielt seinen Widerspruch weiter aufrecht, den das Land aber im Jahr 2011 zurückwies. Der Landwirt begründete seinen Widerspruch damit, dass durch den Wegfall der Fahrmöglichkeit über die B 50 sein Betrieb wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt werde. Mehr Wege und Zeitverlust seien für ihn die Folgen. Auf der B 50 sei landwirtschaftlicher Verkehr aber gefahrlos möglich.

Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt. Durch den mittlerweile vierspurig erfolgten Ausbau der B?50 bestehe die frühere Gefahrenlage durch langsame Fahrzeuge nicht mehr. Das Überholen durch schnellere Fahrzeuge sei heute problemlos möglich. Feilen erhielt so eine Ausnahmegenehmigung. "Sonst muss ich einen Umweg von 25 Minuten fahren, das belastet doch auch die Umwelt," sagt der Landwirt.

Dagegen legte nun wiederum das Land Berufung ein. Es bestehe nach wie vor eine erhöhte Unfallgefahr wegen hoher Geschwindigkeitsdifferenzen bei der Zulassung von langsamem Verkehr. Auch sei die besondere Bedeutung der B 50 als Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes zu berücksichtigen, lautet die Begründung der Berufung. Denn derzeit laufen die Bauarbeiten am Hochmoselübergang, der die B 50 an die A 60 anschließt, womit eine neue Verkehrsachse von den belgischen Containerhäfen bis ins Rhein-Main-Gebiet erschlossen wird. In der mündlichen Verhandlung am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in der vergangenen Woche wurde dazu ein Sachverständiger eingeladen, so Thomas Stahnecker, Richter am OVG und Pressereferent, gegenüber dem TV.

Verkehrsplaner Reinhold Maier aus Dresden erläuterte, dass die Zulassung von langsam fahrenden Fahrzeugen mit Geschwindigkeiten unter 60 und teilweise unter 40 Kilometern pro Stunde auf der B 50 im Abschnitt zwischen Simmern/Ost und Büchenbeuren/West aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse zu einer Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs durch eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit führen würde. Und das trotz des vierspurigen Ausbaus dieser Straße. Willi Feilen will aber Rechtssicherheit. "Wir können auf den alternativen Wirtschaftswegen nicht fahren. Deren Zustand ist katastrophal, die Steigungen sind zu stark. Das Risiko beim Fahren auf der Bundesstraße ist gering. Bis heute ist da nichts passiert."

Im Gegensatz zu Strafgerichten ist es bei Verwaltungsgerichten üblich, dass das Urteil erst nach der mündlichen Verhandlung gefällt und schriftlich mitgeteilt wird. Damit sei in den nächsten zwei Wochen zu rechnen, so Pressereferent Stahnecker. Eine Berufung sei in diesem Fall nicht möglich. Davon lässt sich der Weiperather Landwirt aber nicht entmutigen: "Wenn die den Traktorverkehr verbieten, dann ist das ein Fall für die Politik. Wir lassen nicht locker. Dann brauchen wir eine zumutbare Alternativstrecke. Die kann aber nicht über Feldwege führen."

Mindestgeschwindigkeit auf der B 50

Der Abschnitt der Bundesstraße 50 zwischen Rheinböllen und Büchenbeuren ist als sogenannte Kraftfahrstraße ausgewiesen. Gekennzeichnet sind solche Straßen durch Verkehrsschilder, auf denen ein weißes Auto auf blauem Grund zu sehen ist.

Auf Kraftfahrstraßen dürfen ausschließlich Fahrzeuge fahren, die schneller als 60 Kilometer pro Stunde sind. Traktoren, Pferdefuhrwerke, Fahrräder und Motorroller, die langsamer sind, dürfen nicht auf einer gekennzeichneten Kraftstraße fahren.

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