Justiz Keine Zweifel am Geständnis

Trier/Morbach · Weil er an Minderjährige Drogen verkauft hat, hat sich ein Hunsrücker vor Gericht verantworten müssen. Auch weil er die Vorwürfe teilweise einräumte, muss er nicht in Haft.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Mann dreht sich am 30.11.2006 in Würzburg (Bayern) einen Joint mit Marihuana. (zu dpa "Polizeikampagne gegen Kiffen macht Schule" vom 02.10.2017) Foto: Daniel Karmann/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Mann dreht sich am 30.11.2006 in Würzburg (Bayern) einen Joint mit Marihuana. (zu dpa "Polizeikampagne gegen Kiffen macht Schule" vom 02.10.2017) Foto: Daniel Karmann/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Daniel Karmann

Nachdem er am ersten Prozesstag zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen, mit Drogen gehandelt zu haben, geschwiegen hat, hat ein 45-Jähriger aus dem Hunsrück am zweiten Verhandlungstag ausgesagt – und damit maßgeblich zu einem schnellen Ende des Prozesses beigetragen.

Die Anklage Die Staatsanwaltschaft Trier hatte dem Mann aus der Einheitsgemeinde Morbach vorgeworfen, von März bis Ende 2014 mehrfach an Minderjährige jeweils mindestens fünf Gramm Amphetamin verkauft zu haben. Zudem soll der 45-Jährige Ende 2014 ein fünf mal zehn Zentimeter großes Tütchen mit Marihuana an einen Jugendlichen verkauft haben.

Das Geständnis Der Mann räumte am zweiten Verhandlungstag einen Teil der Taten ein. Seine Anwältin verlas eine Erklärung des 45-Jährigen, in der er zugab, in sieben Fällen – angeklagt waren 21 –  Marihuana an einen Jugendlichen weitergegeben zu haben. Dies habe er jedoch nicht getan, um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Vielmehr habe er die Droge zum Einkaufspreis weitergegeben, um von dem Käufer Informationen zu seinen damals getrennt von ihm lebenden Kindern zu bekommen. Insgesamt habe er bei dem Handel sogar noch „draufgelegt“, weil er die Fahrt zum Kauf der Drogen  hatte bezahlen müssen. Über das Alter des Käufers, der minderjährig war, habe er sich keinerlei Gedanken gemacht. Amphetamin, das im Gegensatz zu Marihuana (eine sogenannte weiche Droge) zu den mittelschweren Drogen zählt, habe er nie verkauft.

Die Zeugen Das Geständnis des Mannes war auch deshalb wichtig für ein zügiges Ende des Prozesses, weil mehrere Zeugen am ersten Prozesstag  unentschuldigt gefehlt haben (der TV berichtete am 16. Januar). Einer von ihnen wurde von der Polizei am zweiten Verhandlungstag vorgeführt. Er sagte aus, früher mit Freunden Drogen konsumiert, aber nie selbst gekauft zu haben, weder bei dem Angeklagten noch bei anderen. Das Marihuana habe immer ein anderer aus dem Freundeskreis besorgt. Ein weiterer Zeuge konnte am Mittwoch auch mithilfe der Polizei nicht zum zweiten Verhandlungstag vorgeführt werden. Er hatte den Mann bei einer früheren Aussage gegenüber der Polizei des Drogenhandels beschuldigt.

Verständigung Vor dem Teilgeständnis des Mannes hatten sich die Kammer, die Verteidigerin und der Staatsanwalt für den Fall, dass der Angeklagte die Vorwürfe teilweise einräumt, auf einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und drei Monaten verständigt.

Plädoyers In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Christian Hartwig nach dem Teilgeständnis eine Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem forderte er, dass der 45-Jährige vier Mal im Jahr zu einem Drogenscreening gehen und 1000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen muss. Strafmildernd wirke sich bei der Bemessung der Strafe besonders das Geständnis aus. Die Verteidigerin schloss sich weitestgehend den Ausführungen des Staatsanwalts an.

Das Urteil Auch die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Armin Hardt wertete das Geständnis des Mannes als besonders strafmildernd. Die Kammer verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem hat sich auf das Strafmaß unter anderem ausgewirkt, dass der Angeklagte  eine gute Sozialprognose hat, die Menge der verkauften Drogen (jeweils zwischen vier und acht Gramm) verhältnismäßig gering gewesen ist (Hardt: „Wir haben es hier normalerweise mit Kilogramm zu tun.“) und die Vorfälle lange zurückliegen. Auf die vom Staatsanwalt geforderten Auflagen verzichtete das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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