Justiz Morbacher Rathaus stolpert über Datenschutz

Morbach · Die Morbacher Kandidatenlisten für Schöffen wurden für alle einsehbar in der Morbacher Rundschau und im Internet veröffentlicht. Dies verstößt wohl gegen gesetzliche Bestimmungen.

 Morbach sieht sich aktuell einer massiven Datenschutzüberprüfung gegenüber. Geklagt hat eine Bürgerin, die für das Ehrenamt als Schöffe kandidiert und deren Daten ohne Einwilligung veröffentlicht wurden.  

Morbach sieht sich aktuell einer massiven Datenschutzüberprüfung gegenüber. Geklagt hat eine Bürgerin, die für das Ehrenamt als Schöffe kandidiert und deren Daten ohne Einwilligung veröffentlicht wurden.  

Foto: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

Wohl selten hat jemand aus so vielen Rohren gleichzeitig auf eine Gemeindeverwaltung geschossen wie jetzt eine Bürgerin aus der Einheitsgemeinde Morbach: Die Kommunalaufsicht, der Datenschutzbeauftragte des Landes, der Datenschutzbeauftragte des Bundes, die Staatsanwaltschaft Trier sowie das Vorzimmer von Ministerpräsidentin Malu Dreyer haben sich in den vergangenen Tagen mit der Frage beschäftigt, ob die Morbacher Verwaltung gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat.

Was ist geschehen?

Die Gemeinde Morbach hat im April 2018 Bürger gesucht, die sich für die Jahre 2019 bis 2023 als Schöffe oder Jugendschöffe zur Verfügung stellen wollen. Daraufhin hat sich eine Bürgerin gemeldet, die namentlich nicht in der Zeitung genannt werden will. Nach eigenen Aussagen ist ihr von einer Mitarbeiterin des Rathauses versichert worden, dass ihre Daten vertraulich behandelt werden. Doch sind in der Morbacher Rundschau Ausgabe 2018/22 zu ihrer Überraschung die kompletten Kandidatenlisten mit Adressen und Berufsbezeichnungen abgedruckt worden. Da die Morbacher Rundschau über den Verlag auch im Internet zu lesen ist, sind sowohl ihre Daten als auch die der anderen Kandidaten weltweit einsehbar.

Die Dame hat sich nach eigenen Angaben daraufhin bei Büroleiter Theo Gätz telefonisch beschwert. Dieser habe ihr gesagt, dass ein Schöffe eine öffentliche Person sei und diese Informationen dem Volk zustehen würden. Am darauffolgenden Tag habe sie der Datenschutzbeauftragte des Rathauses angerufen und ihr gegenüber das gleiche nahezu wörtlich wiederholt. Die Bürgerin hat nach eigenen Aussagen inzwischen gegen drei Beschäftigte des Rathauses Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. „Ich will, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie die Verwaltung mit Daten umgeht“, begründet die Beschwerdeführerin ihr offensives Vorgehen. Sie habe bisher immer vermieden, dass Daten von ihr an die Öffentlichkeit kommen. „Das ist damit hinfällig“, sagt sie.

Sie erwägt, sich von der Vorschlagsliste wieder streichen zu lassen. Ihre Befürchtung: Prozessteilnehmer oder deren Angehörige, die mit einem Urteilsspruch nicht einverstanden sind, könnten sie aufgrund ihrer öffentlich einsehbaren Daten zu Hause aufsuchen.

Was sagen die eingeschalteten Behörden?

Die Staatsanwaltschaft Trier bestätigt, dass jemand wegen des Sachverhaltes Kontakt aufgenommen, allerdings keine Anzeige erstattet habe. Deswegen will die Staatsanwaltschaft keine Bewertung des Sachverhaltes abgeben.

Michael Smolle, Referent des Datenschutzbeauftragten, verweist darauf, dass die Schöffenliste laut Gerichtsverfassungsgesetz lediglich eine Woche öffentlich im Rathaus ausgelegt werden soll.

Auf der Internetseite des Datenschutzbeauftragten, www.datenschutz.rlp.de, ist weiter ausgeführt, dass diese Offenlegung „in der Gemeinde“ erfolgen soll. Eine Veröffentlichung im Internet sei aufgrund der weltweiten Zugriffsmöglichkeit und des damit zusammenhängenden grundsätzlichen Gefährdungspotentials von dieser Rechtsgrundlage nicht mehr gedeckt, heißt es dort. Eine Veröffentlichung dieser Daten im Internet sei somit nur über eine Einwilligung der Betroffenen zulässig.

Was sagt die Kreisverwaltung?

Pressesprecher Manuel Follmann von der Kreisverwaltung sagt, dass für die Datenschutzaufsicht der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz zuständig sei. Er schließt sich weitgehend der Argumentation aus dessen Büro an. Es könne festgestellt werden, dass das Gerichtsverfassungsgesetz den Datenschutz insoweit einschränkt, als dass die Schöffen-Vorschlagsliste in der Gemeinde eine Woche lang für jedermann zur Einsicht auszulegen ist. Sollte darüber hinaus eine Veröffentlichung erfolgen, bedürfe dies der Einwilligung der Betroffenen, sagt er.

Was sagt der Bürgermeister?

Aktuell sei ein sogenanntes formalisiertes Beschwerdeverfahren angestoßen worden, sagt Andreas Hackethal. Diesbezüglich stehe er mit den Aufsichtsbehörden in Kontakt. Hackethal bittet um Verständnis, dass er sich während dieses schwebenden Verfahrens in der Sache nicht äußern will. „Es mutet jedoch schon seltsam an, dass sich jemand beschwert, über ihn sei öffentlich berichtet worden und schaltet dazu die Presse ein“, sagt er.

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