Kommunales Letzte Ruhe nun auch unter Bäumen

Morbach · Morbacher verabschieden neue Friedhofssatzung, in der die Gebühren angepasst werden.

 Auch auf dem Friedhof von Morbach-Haag werden die in der gesamten Gemeinde einheitlichen Gebühren angepasst.

Auch auf dem Friedhof von Morbach-Haag werden die in der gesamten Gemeinde einheitlichen Gebühren angepasst.

Foto: klaus kimmling

Die Schaffung eines Friedwalds in Morbach war vor vier Jahren ein heiß umstrittenes Thema. Damals setzte sich Gemeinderatsmitglied Rainer Stablo von den Linken dafür ein, alternative Bestattungsformen auch in der Einheitsgemeinde möglich zu machen. Der Rat lehnte damals einen entsprechenden Beschluss ab, es gab ein Bürgervotum und viele Diskussionen. Letztendlich fiel der Bürgerentscheid  negativ aus: Kein Bestattungswald in kommunaler Trägerschaft für die Hunsrückgemeinde. Als Argument wurden unter anderem hohe Kosten für die Gemeinde und mögliche Umweltbelastungen angeführt.
Das Thema geriet aber nicht in Vergessenheit, denn in einigen Morbacher Ortsbezirken sprachen sich bereits im Frühjahr dieses Jahres Ortsbeiräte dafür aus, dezentral auf bereits bestehenden Friedhöfen Baumgrabstätten auszuweisen. Ein erster Ortsbezirk, der sich dafür aussprach, war damals Hinzerath (der TV berichtete mehrfach).

Das wurde auch in der Neufassung der Friedhofssatzung berücksichtigt, die in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorlag und auch eine Mehrheit  fand. „Wir haben geprüft, welche neuen Bestattungsformen eingeführt werden können.

Dabei ging es um Rasengräber, Baumgrabfelder, aber auch um so sensible Themen wie das der ,Sternenkinder’, also Totgeburten unter 500 Gramm, denen wir uns widmen wollten,“ sagte Bürgermeister Andreas Hackethal.

 Die Nachfrage von Rainer Stablo, ob nun auch Urnen im Rasengrab möglich seien, beantwortete der Bürgermeister mit einem klaren „Ja“.

Mit Blick auf die bevorstehende Erhöhung der Gebühren in Teilbereichen  (nach 15 Jahren) sagte Hackethal: „Wir werden dabei die Sozialverträglichkeit im Auge haben.“

Demnach wird die Überlassung eines Reihengrabs statt bisher 240 Euro nun 400 Euro kosten. Die tatsächlichen kalkulieren Kosten   würden sich nach Verwaltungsvorlage sogar auf 2111 Euro belaufen. Wie Andreas Hackethal erläutert, wäre das der Betrag, der bei voller Kostendeckung erhoben werden müsste. Hackethal: „Sämtliche Aufwendungen für den Friedhof müssten demnach ins Verhältnis zu den jährlichen Bestattungen gesetzt werden.“ Dabei geht es um das Nutzungsrecht für 25 Jahre. Zum Vergleich: In Bernkastel-Kues kostet ein Reihengrab 700 Euro.

Eine Urnenreihengrabstätte kostet in Zukunft 300 Euro (vorher 180). In der Friedhofsordnung sind auch die Gebühren für die nun auch möglichen neuen Bestattungsformen genannt.  Die Überlassung und Pflege einer Urnen-Baumgrabstätte inklusive Namenstafel in der Größe von etwa einem Quadratmeter kostet demnach 2640 Euro, die Überlassung einer Rasengrabstätte 3380 Euro (drei Quadratmeter Fläche)

Die Kostenunterschiede erklären sich aus den unterschiedlichen Unterhaltungskosten. Bei einem Reihengrab übernehmen das die Hinterbliebenen, bei den Rasen- und Baumgräbern muss der kommunale Werkhof sich darum kümmern. Die einheitliche Liegezeit für alle Grabformen beträgt in Morbach 25 Jahre, so Hackethal. Die Mindestliegezeit für Grabstätten beträgt 15 Jahre. Rund 95 Prozent der Gräber in der Einheitsgemeinde sind derzeit Reihen- oder Urnengräber.

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