"Nur geringe Spielräume"

TRIER/THALFANG. Eine ganze Reihe von Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Thalfang möchten auf ihren Flächen Windkraftanlagen errichten, der Verbandsgemeinderat Thalfang lehnt das ab. Wie stellt sich die Sachlage aus der Sicht der Planungsgemeinschaft Region Trier dar?

 Noch immer werden Windräder in der Region aufgestellt, doch es werden immer strengere Maßstäbe angelegt. Foto: TV-Archiv/Dagmar Schommer

Noch immer werden Windräder in der Region aufgestellt, doch es werden immer strengere Maßstäbe angelegt. Foto: TV-Archiv/Dagmar Schommer

Herr Wernig, welche Chancen haben jetzt Gemeinden, deren Wunsch vom Beschluss des Verbandsgemeinderates nicht berücksichtigt wurden, die aber bei der Planungsgemeinschaft signalisiert haben, dass sie Windräder errichten wollen? Wernig: Für uns ist dies eine schwierige Situation, denn an dem regionalplanerischen Verfahren sind sowohl Verbands- als auch Ortsgemeinden zu beteiligen. Gleichzeitig ist die beabsichtigte Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen. Wir sind in der Pflicht, alle Standortvorschläge strikt anhand des regionalplanerischen Konzeptes zu bewerten. Dabei zeichnen sich aufgrund der besonders hohen Werte der Natur- und Kulturlandschaften nur geringe Spielräume für zusätzliche Flächen ab. Ein großer Teil der Areale in der Verbandsgemeinde Thalfang liegt im Naturpark Saar-Hunsrück. Einige Gemeinden machen sich noch immer Hoffnungen, dort Windparks errichten zu können. Wernig: Bereits im Rahmen der 1997er Teilfortschreibung des Regionalplans ist die Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Naturparken und Landschaftsschutzgebieten intensiv diskutiert worden. Damals wurde seitens der Landespflege-Behörden eine Öffnung als Ausnahme nur in genau definierten "Vorbelastungsfällen" wie Hochspannungsfreileitungen oder benachbarte Gewerbegebiete mitgetragen. Auch die jetzt für neue Planungen formulierte Ausschlusswirkung großflächiger Schutzgebiete ist von uns zu berücksichtigen. Aber die VG Hermeskeil plant noch immer auf Flächen, die zum Naturpark gehören... Wernig: Das Flächennutzungsplankonzept zur Windkraft in Hermeskeil ist ja noch auf der Grundlage der 1997er Teilfortschreibung des Regionalplans vorabgestimmt worden. Deshalb können nun darauf nicht vollends die zwischenzeitlich weiterentwickelten Kriterien angewendet werden, denn dann müsste der neue Regionalplan ja "Plankorrekturen rückwärts" verlangen. Dennoch wird von uns nur noch einer sehr begrenzten Arrondierung vorhandener Windparks im Naturpark zugestimmt. Das Flächennutzungsplanverfahren ist im übrigen noch nicht abgeschlossen und ergebnisoffen. Warum werden seit Mitte vergangenen Jahres strengere Maßstäbe angelegt? Wernig: Seit 1997 haben sich viele relevante Rahmenbedingungen verändert. Dies gilt zum einen im Hinblick auf die planerischen Kriterien. So sind heute beispielsweise die 1997 noch nicht ausgewiesenen europäischen Schutzgebiete nach den einschlägigen EU-Richtlinien wie FFH-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie zu berücksichtigen. Dies gilt auch hinsichtlich der enormen Entwicklung, die die Windkraftanlagen genommen haben. Vor sechs Jahren war man von 500-Kilowatt-Anlagen mit 60 bis 70 Metern Gesamthöhe ausgegangen, heute sind Anlagen mit zwei oder mehr Megawatt mit 130 Metern Höhe die Regel. Manche Gemeinden machen sich Hoffnungen, weil aus Mainz Signale kamen, die strengeren Kriterien würden aufgeweicht. Wernig: Kriterien, Konzept und Entwurf des Regionalplans sind Beschlusslage der Regionalvertretung, die auch gegenüber ministerieller Seite besteht. Zudem ist eine Abstimmung mit dem Umweltministerium erfolgt: Unser Vorgehen bezüglich Naturpark und Landschaftsschutz wird in Mainz nicht in Frage gestellt, und im Wald hat die Landesforstverwaltung keine zusätzlichen Standorte vorgeschlagen. Die Gemeinde Talling hat eine Fläche nahe des bestehenden Windparks. Sie entspricht wohl den Kriterien der Planungsgemeinschaft, ist im Verbandsgemeinde-Beschluss aber nicht enthalten. Wie stehen die Aktien der Ortsgemeinde? Wernig: Zwar steht unsere Abwägungsentscheidung im Falle von Talling noch aus, doch es erscheint denkbar, die begehrte Fläche als Arrondierung dem Vorrangstandort "Auf dem Siebert" im Regionalplan zugunsten der Freihaltung der übrigen Gemarkung zuzuschlagen. Allein die Festlegung im Regionalplan reicht jedoch nicht aus: Damit dort tatsächlich Windkraftanlagen zugelassen werden könnten, darf der Flächennutzungsplan nicht entgegenstehen. Die Voraussetzung müssen Verbands- und Ortsgemeinde schaffen. Wie sieht es bei der Gemeinde Horath aus, die zwölf Anlagen auf ihrer Gemarkung aufstellen will? Wernig: Es wäre hilfreich gewesen, wenn das frühzeitige Interesse hin zu einem kommunalen Plankonzept qualifiziert worden wäre. Seit 1997 bestand dazu Gelegenheit, und wir haben die Gemeinden immer auf ihre Planungsspielräume hingewiesen. In Horath stehen an dem begehrten Standort allerdings eine Vielzahl von Gründen einer Windkraftnutzung entgegen. Was würden Sie der Verbandsgemeinde Thalfang für ihr weiteres Vorgehen raten? Wernig: Grundsätzlich gilt für die gemeindliche Ebene der Flächennutzungsplanung Gleiches wie für die Regionalplanung: Wenn man die Windkraftnutzung planerisch steuern will, dann muss man sich an einem sachgerechten Kriteriengerüst entlang bewegen, das nicht beliebig veränderbar sein darf. Die von der Verbandsgemeinde vorgelegte Standortuntersuchung bietet dazu eine hervorragende Grundlage. Damit muss man auch akzeptieren, dass nicht jedem Begehren entsprochen werden kann. Die Fragen stellte TV-Redakteurin Ilse Rosenschild.

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