Pro Natur will Urnengang

Heidenburg · Die Bürgerinitiative Pro Natur plant ein Bürgerbegehren. Darin geht es um den ortsnahen Bau von Windrädern bei Heidenburg und die Lebensqualität. Die Formulierung lässt Raum für Kompromisse zwischen Ortsgemeinde und Bürgerinitiative.

Heidenburg. Die Bürgerinitiative Pro Natur Heidenburg will weiter für größere Abstände von Windrädern zur Wohnbebauung kämpfen. Sie plant ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid. Damit soll erreicht werden, dass Windräder mit einem Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden, der mindestens dem zehnfachen der Nabenhöhe entspricht.
Da die heutige Generation von Windrädern etwa eine Nabenhöhe von 140 Meter aufweist, beträgt dann der Abstand zur Wohnbebauung mindestens 1400 Meter. Einen entsprechenden Einwohnerantrag, den laut der BI knapp 90 Prozent der befragten Bürger unterschrieben hatten, hat der Gemeinderat Heidenburg vor wenigen Wochen einstimmig abgelehnt (der TV berichtete).
Die 1400 Meter Abstand sind wesentlich mehr, als die VG Thalfang in ihrem neuen Flächennutzungsplan vorsieht. Demnach sollen 800 Meter zur Wohnbebauung eingehalten werden. Da sich zwischen dem nächstgelegenen geplanten Windrad und dem ersten Wohnhaus Bauerwartungsland befindet, erhöht sich der Abstand zum derzeit nächsten Wohnhaus auf 1000 Meter.
Zu wenig, finden die Mitglieder der BI Pro Natur. "Die Windräder müssen so aufgestellt werden, dass die Lebensqualität der Heidenburger nicht leidet", sagt Ludwin Trampert bei einer Informationsveranstaltung. Unter den Zuhörern befinden sich auch mehrere Mitglieder des Gemeinderates.
"Die Windräder werden im Westen aufgestellt und der Wind kommt meist von Westen: Die Belästigung ist da", sagt Trampert. Die Nähe der Windanlagen könne auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die Gesundheit der Bürger könne nicht mit Geld aufgewogen werden, sagt Trampert. "Wir sind mit Windrädern einverstanden, aber nicht mit den Abständen", sagt Michaela Gauer von der BI.
Die anwesenden R atsmitglieder weisen daruf hin, dass die VG Thalfang die 800 Meter in ihrem Flächennutzungsplan festlegt. Verzichte die Ortsgemeinde auf den Bau des nächstgelegenen Windrades, um dem Wunsch der Bürger nach größeren Abständen zu entsprechen, könne ein Privatmann auf seinem Grundstück ein Windrad errichten lassen, das dann wieder näher an der Wohnbebauung liegen kann.
"Dem Unternehmen Abowind liegen bereits Anfragen von privaten Grundstücksbesitzern vor", sagt Alexander Becker, der als Beigeordneter für den zurückgetretenen Ortsbürgermeister Hans-Joachim Timm derzeit die Geschäfte der Gemeinde führt.
Das Bürgerbegehren ist so formuliert, dass der Bau von Windrädern bis zu einem Abstand von 800 Metern zum Bauerwartungsland weiterhin möglich bleibt. Mit Absicht, denn die BI setzt darauf, die Ortsgemeinde moralisch unter Druck zu setzen und so zu verhindern, dass diese nahe am Dorf Anlagen baut.
"Das Bürgerbegehren ist eine politische Macht. Bei einer hohen Zustimmung wird es dem Rat schwer gemacht, den Bürgerwillen zu ignorieren", sagt Trampert. Die Formulierung lässt den Kontrahenten Raum, zwischen den beiden Entfernungen 800 Meter und 1400 Meter einen Kompromiss zu finden.
Die Formulierung im Bürgerbegehren: Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner beantragen, über folgende Frage einen Bürgerentscheid in der Gemeinde Heidenburg durchzuführen: Sind Sie dafür, dass der Abstand von Windenergieanlagen zu bewohnten Ortslagen sowie zu Bauerwartungsland auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Heidenburg mindestens das Zehnfache der Nabenhöhe beträgt, soweit der Wahrung dieses Abstands kein zwingendes Recht entgegensteht?
Extra

Wie geht es weiter? Die Mitglieder der BI Pro Natur wollen in den kommenden Tagen bei den Heidenburger Wahlberechtigten Unterschriften für das Bürgerbegehren sammeln. Zehn Prozent der Wahlberechtigten (laut statistischem Landesamt hatte Heidenburg bei der Kommunalwahl 2014 593 Wahlberechtigte) müssen das Begehren mindestens unterschreiben, also 60 Personen, so dass das Bürgerbegehren bei der Verwaltung eingereicht werden kann. Erklärt der Gemeinderat das Bürgerbegehren für formell zulässig, kann sich dieser das Begehren entweder zu eigen machen oder ablehnen. Lehnt er es ab, dann kommt es zu einem Bürgerentscheid an der Wahlurne. Dann müssen die Einreicher des Bürgerbegehrens die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Zudem muss diese Anzahl mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten umfassen, das entspricht 119 Stimmen, die den Bürgerentscheid mindestens unterstützen müssen. cst

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