Streit um ein Mahnmal gegen Behördenwillkür

Wenigerath · Der Besitzer der denkmalgeschützten Mühle bei Wenigerath will das alte Gebäude abreißen und stattdessen ein Mahnmal gegen Behördenwillkür und Rechtsvergehen aufstellen. Der Fall wird vor Gericht verhandelt. Vor sechs Wochen gab es schon einmal Aufregung um die Mühle: Damals wurde dort eine Leiche gefunden.

 Wuchert zu und verfällt: Die denkmalgeschützte Wenigerather Mühle. Der Besitzer will sie abreißen, die Behörden sind dagegen. TV-Foto: Marion Maier

Wuchert zu und verfällt: Die denkmalgeschützte Wenigerather Mühle. Der Besitzer will sie abreißen, die Behörden sind dagegen. TV-Foto: Marion Maier

Wenigerath. Adalbert Höhn fühlt sich von den Behörden verschaukelt. Jahrelang hat der 72-Jährige aus Bad Kreuznach auch vor Gericht mit ihnen um die Renovierung und schließlich den Abriss seiner denkmalgeschützten Mühle bei Wenigerath gestritten. Erfolglos. Nun bemüht er die Kunst, um sein Ziel zu erreichen.
Er will ein Mahnmal der Willkür und Rechtsvergehen aufstellen. Ganz ernsthaft erklärt er: "Ich will das etwa vier Meter hohe Mühlenwerk ausstellen, um zu zeigen, was für einen Schwachsinn die unter Schutz stellen."
Das Problem: Um das Mahnmal zu errichten, will er die Mühle abreißen. Und das hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich nicht genehmigt. Ein Mahnmal auf dem Gelände an der Hunsrückhöhenstraße lehnt sie generell ebenfalls ab, weil außerhalb des Dorfs nur in Ausnahmefällen gebaut werden darf. Höhn verklagt die Verwaltung deshalb zum dritten Mal. Am 20. Juli wird vor Gericht verhandelt. Dabei hatte der Kreuznacher ganz andere Pläne. 1978 hat er die Mühle gekauft, um sie zum Ferienhaus umzubauen. Immer wenn er zum Skifahren am Erbeskopf gefahren sei, habe er gesehen, wie das Haus verfalle. Da habe er "die Ruine" gekauft, sagt Adalbert Höhn.
Zehn Jahre lang war er mit dem Wiederaufbau beschäftigt. Das hat ihn nach eigenen Angaben rund 200 000 Euro gekostet. Damals hätten die Behörden ihm Auflagen gemacht mit der nach seiner Auffassung falschen Begründung, das Gebäude stünde unter Schutz, sagt Höhn. Doch erst zehn Jahre später sei die Mühle tasächlich unter Denkmalschutz gestellt worden.
Letzteres bestätigt Alfons Kuhnen von der Kreisverwaltung, bei der auch die Untere Denkmalpflegebehörde angesiedelt ist. Doch er ergänzt: "Die Mühle wurde damals förmlich nach dem neuen Gesetz unter Schutz gestellt. Auch davor war sie schon geschützt, denn für die Instandhaltung des Kulturdenkmals wurden Zuschüsse an Höhn und die Vorbesitzer gezahlt, und es gab eine Grunderwerbesteuerbefreiung wegen Denkmalschutz."
Für Höhn wurde es laut eigener Aussage nach 1988 noch schwieriger. Er habe die Mühlentechnik aus den 1920er Jahren, die er für wertlos hält, nicht entfernen und auch keinen Strom verlegen dürfen. Damit war die Mühle für ihn wertlos. Verkaufen kommt für ihn aber nicht infrage. Höhn: "Das Geld, was ich da reingesteckt habe, kann mir keiner wiedergeben." 36 000 Euro seien ihm geboten worden.
Höhns mehrfache Anträge auf Abriss wurden abgewiesen, genauso wie die zwei Klagen dazu, die der Rentner bis zum Oberverwaltungsgericht ausgefochten hat. Nun kommt die dritte Klage, in der es auch um den Bau des Mahnmals geht.
Von ganz anderer Qualität war die Aufregung, die es vor sechs Wochen um die Mühle gab: Damals wurde in dem Gebäude, das laut Besitzer immer offen steht, die Leiche eines 48-jährigen Mannes aus dem Kreis Birkenfeld gefunden. Die Polizei hat ein Fremdverschulden ausgeschlossen.

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