Thalfanger müssen für Abwasser mehr zahlen

Auf die Bürger in der Verbandsgemeinde Thalfang kommen in diesem Jahr für die Abwasserbeseitigung höhere Kosten zu. Teurer werden nicht die Gebühren für den Verbrauch. Stattdessen wird ein neuer Beitrag erhoben, der auch unbebaute Grundstücke berücksichtigt.

Thalfang. Die Bescheide der Thalfanger Verbandsgemeinde-werke für Wasser und Abwasser werden in diesen Tagen verschickt. Auf den ersten Blick hat sich für die Gebührenzahler nichts verändert. Der Wasserpreis ist unverändert. Für Schmutzwasser wird dieselbe Gebühr erhoben wie im Vorjahr: 1,87 Euro pro Kubikmeter. Doch es kommen beim Abwasser weitere Kosten auf die Bürger zu, die im Laufe des Jahres in Rechnung gestellt werden. Das liegt an der Einführung eines neuen Postens: den wiederkehrenden Beiträgen für Schmutzwasser.

Was sind die Hintergründe? Bei unveränderten Belastungen für die Bürger hätte Thalfangs Werkleiter Edwin Maßmann eine Lücke von 297 000 Euro im Abwasser-Plan 2011 gehabt. Was im normalen Etat landauf, landab die Regel ist - nämlich nicht ausgeglichene Haushalte - ist im Bereich von Wasser und Abwasser heikel. Denn in dem Bereich sollen die Rathäuser kostendeckend arbeiten. Das heißt: Entsteht ein Defizit, muss das Abwasser teurer werden. Das ist auch in Thalfang so. Allerdings ändert sich nicht die Gebühr für den tatsächlichen Verbrauch. Stattdessen erhebt die Verbandsgemeinde den neuen Beitrag.

Was bedeutet das? Eigentümer eines unbebauten Grundstücks werden seither in Sachen Abwasser nicht zur Kasse gebeten. Dennoch entstehen den Werken auch dort Kosten für die Bereithaltung des Kanalnetzes. Es muss im Vorfeld so dimensioniert sein, dass es auch das Abwasser aufnehmen kann, das entsteht, wenn das Grundstück irgendwann bebaut wird.

Wie hoch ist der Beitrag? Pro Quadratmeter Grundstücksfläche - egal ob ein Haus draufsteht oder nicht - soll ein Beitrag von 7 Cent erhoben werden. Hinzu kommt ein Zuschlag für die Geschosshöhe. Gemeint sind allerdings nicht die tatsächlichen Etagen, sondern die, die laut Bebauungsplan möglich sind. Wie sich das im Portemonnaie von Bürgern der VG bemerkbar macht, zeigt ein Beispiel: Für ein 800 Quadratmeter großes Grundstück, das mit bis zu zwei Geschossen bebaut werden darf, fallen im Jahr 72,80 Euro zusätzlich an. Insgesamt muss eine Familie, die auf einem solchen Grundstück lebt, mit einem durchschnittlichen Wasserbezug von 140 Kubikmetern im Jahr statt 224,40 künftig 297,20 Euro fürs Abwasser zahlen. Wenn der Familie das Grundstück gehört, es aber nicht bebaut ist, werden ihr die 72,80 Euro in Rechnung gestellt.

Was wird damit bezweckt? Der Verbandsgemeinderat, der dies in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat, will damit Eigentümer zum Nachdenken bringen, ob sie nicht bauen oder verkaufen wollen. In der politischen Diskussion geht die Tendenz dahin, dass zunächst Baulücken geschlossen werden sollen, bevor zusätzliche Neubaugebiete ausgewiesen werden sollen.

Hätte es eine andere Lösung gegeben? Um die Abdeckung des Defizits in demselben Ausmaß wie mit dem neuen Beitrag zu erreichen, hätte man die Schmutzwassergebühr von 1,87 Euro pro Kubikmeter auf um 53 Cent auf 2,40 anheben müssen.

Ist das neue Gebührenmodell rechtens? Wiederkehrende Beiträge beim Abwasser werden beispielsweise in Konz, Kreis Trier-Saarburg, erhoben. Aus Sicht der FWG widerspricht die Vorgehensweise der "geltenden Rechtslage". In der Verwaltung sieht man das anders. Maßmann: "Wir gehen davon aus, dass wir rechtmäßig handeln."

Worauf müssen Grundstückseigentümer achten? Derzeit besteht für sie kein Handlungsbedarf. Zunächst werden Rathaus-mitarbeiter Grundstücksgrößen und mögliche Geschosshöhen ermitteln. Anschließend erhalten die Betroffenen einen so genannten Grundlagenbescheid. Den sollten die Empfänger prüfen. Sollten sich dabei Fehler eingeschlichen haben, sollten sich die Betroffenen ans Rathaus wenden und den Bescheid korrigieren lassen.

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