Justiz Urteil im Straßenstreit

Heinzerath · Die Beiträge für den Ausbau der Valeriusstraße in Heinzerath reduzieren sich geringfügig. Das hat das Trierer Verwaltungsgericht entschieden.

 Ein Urteil in Sachen Ausbau der Heinzerather Valeriusstraße ist gefallen. Ob die Kläger in die nächste  Instanz gehen, ist noch offen.

Ein Urteil in Sachen Ausbau der Heinzerather Valeriusstraße ist gefallen. Ob die Kläger in die nächste  Instanz gehen, ist noch offen.

Foto: Christoph Strouvelle

Das Verwaltungsgericht Trier hat dem Heinzerather Ehepaar Kräber und der Gemeinde Morbach das Urteil zum Rechtsstreit über den Ausbau der Valeriusstraße zugesandt. Es umfasst inklusive Begründung 70 Seiten. Der Inhalt in einem Satz: Im Wesentlichen sei der Beitrag des Straßenausbaus für die Anlieger nicht zu beanstanden. Das teilt das Verwaltungsgericht auch in einer Pressemitteilung mit.

Unter anderem hatten die Anlieger den Rechtsweg beschritten, weil ein Gemeinderatsbeschluss zum Ausbau der Valeriusstraße in Heinzerath gefehlt hatte (der TV berichtete mehrfach).

Nach dem 2014 erfolgten Ausbau hatten alle fünf Anlieger der Straße zahlreiche Einwände gegen die Beitragsbescheide geäußert, die die Gemeinde Morbach erlassen hat. Stellvertretend  hatte die Familie Kräber gegen den Bescheid geklagt, nachdem bereits der Kreisrechtsausschuss zugunsten der Gemeinde entschieden hatte. Die Bescheide der anderen Anlieger hat die Gemeinde bis zum Ende des Prozesses ausgesetzt. Sie müssen wohl bis zur Klärung des Sachverhalts im Fall Kräber also nicht bezahlt werden.

Das Verwaltungsgericht teilt mit, dass die Kosten für einen Teil der Straße nicht umgelegt werden dürfen, weil dieser nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sei. Und auch eine Vergünstigung wegen eines Eckgrundstückes hätte die Gemeinde den Kräbers gewähren müssen.

Doch die übrigen beanstandeten Punkte hat das Gericht zurückgewiesen: etwa einen fehlenden rechtskräftigen Beschluss zum Ausbau der Straße, die umgelegten Kosten für einen Regenwasserkanal und die Regelung der Ausbaubeiträge (65 Prozent Anlieger- und 35 Prozent Gemeindeanteil).

Laut Manfred Kräber senken sich die Kosten für den Straßenausbau, die auf die fünf Anlieger umgelegt werden, um 3511 Euro auf insgesamt 45 442,58 Euro. Kräbers persönlicher Beitragsbescheid werde sich um rund 600 Euro auf etwa 5500 Euro reduzieren, sagt er. Ob Kräber das Urteil akzeptiert oder weitere Schritte dagegen einleitet, lässt er zum jetzigen Zeitpunkt offen. Er will zuerst das Urteil prüfen und sich dann mit den übrigen Anliegern abstimmen.

Der Morbacher Bürgermeister Andreas Hackethal sagt, das Urteil spreche für sich selbst. „Die Rechtsauffassung der Gemeinde wurde im Wesentlichen bestätigt“, sagt er.

Dies finde auch in der Verteilung der Verfahrenskosten Niederschlag, sagt Hackethal. Denn diese würden nicht anteilmäßig zwischen den Parteien aufgeteilt, sondern diese müsse alleine der Kläger tragen.

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