Wer keinen Schnee räumt, zahlt Strafe

Morbach · Während der kalten Jahreszeit kontrollieren Beamte der Verwaltung, ob alle Hausbesitzer ihrer gesetzlichen Räum- und Streupflicht nachkommen. Bisher hat die Gemeinde vierzig Mal ein Bußgeld verhängt.

Morbach. Wenn im Winter Schnee und Eis liegen, haben alle Immobilien- und Grundstücksbesitzer die Pflicht, vor ihrem Anwesen die Bürgersteige und Wege von Schnee und Eis zu räumen. Fußgänger sollen so nicht in die Gefahr geraten, auszurutschen und hinzufallen. Doch nicht jeder Hausbesitzer greift nach einem heftigen Schneegestöber zu Schneeschieber und Streumittel. Deshalb haben Mitarbeiter der Morbacher Verwaltung damit begonnen, die Straßen der Einheitsgemeinde Morbach abzufahren. Sie kontrollieren, ob alle Hausbesitzer ihrer Räumpflicht nachkommen. Denn die Gemeinde müsse die Sicherheit der Wege gewährleisten und auch durchsetzen, sagt Andreas Hackethal, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Morbach. "Wo offensichtlich ist, dass einige Tage lang nichts gemacht wurde, werden wir aktiv", sagt er.
Verstoß kostet bis zu 25 Euro



Die Verwaltung fotografiere jeden Verstoß und wende sich dann an den Hausbesitzer. Bei einem Anhörungsverfahren kann sich dieser dann zu dem Vorgang äußern.
Dabei mache die Gemeinde das Angebot, dass der Nichträumer für seine Verfehlung freiwillig 15 Euro zahlt. Macht er dies nicht, leitet die Behörde ein förmliches Bußgeldverfahren ein. Die Geldbuße beträgt dann ebenfalls 15 Euro. Die Strafe könne auch höher ausfallen, sagt Hackethal. In einigen Orten seien Verbindungswege und Bürgersteige zu den Bushaltestellen von den Anliegern nicht geräumt worden. Dadurch zwinge man Schulkinder, auf die Straße auszuweichen. In diesen Fällen betrage das Bußgeld 25 Euro, sagt der Bürgermeister. Insgesamt habe die Verwaltung bisher 40 Knöllchen verteilt. Die Gemeinde habe bei der Höhe der Bußgelder Spielraum, sagt er. "Wer aus der ersten Strafe keine Lehren zieht, muss damit rechnen, beim nächsten Mal ein höheres Bußgeld zu bezahlen."
Einen konkreten Anlass für die Kontrollen habe es nicht gegeben, sagt er. Die Verwaltung müsse aber darauf achten, dass alle Bürger ihren Verpflichtungen nachkommen. Hackethal: "Jeder geht gerne über einen geräumten Weg."
In Thalfang sind Kontrollen bezüglich der Räumpflicht bisher kein Thema gewesen, sagt Michael Suska, Büroleiter der Gemeindeverwaltung. Im vergangenen Jahr habe man während der strengen Frostperiode vereinzelt Hausbesitzer an ihre Räumpflichten erinnert, aber Bußgelder seien in Thalfang bisher nicht verhängt worden.Extra

In der VG Thalfang und in der EG Morbach sind die Räumpflichten bei Schnee und Eis gleich geregelt. Immobilien- und Grundstücksbesitzer müssen dafür sorgen, dass die Gehwege, die entlang der Grundstücke verlaufen, in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis befreit werden. Ist kein Bürgersteig da, dann müssen die Anwohner den Schnee bis zur Mitte der Straße räumen. Schnee, der nachts fällt, ist bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen. Schneit es am Tag, so ist der Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen. cst

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort