Wildpinkelei und ein Handgemenge mit Folgen

Ein 20-jähriger Auszubildender, der bereits wegen eines Drogendelikts und Körperverletzung unter Bewährung steht, ist wieder straffällig geworden. Bei Handgreiflichkeiten mit zwei Ordnungskräften auf der Morbacher Kirmes verletzte er einen von ihnen erheblich. Jetzt muss er für eine Woche in eine Jugendarrestanstalt.

Morbach/Bernkastel-Kues. Ein junger Mann, der auf einem Volksfest nach reichlichem Alkoholkonsum ein dringendes Bedürfnis verspürt, uriniert mit heruntergelassener Hose in Richtung einer Schaufensterscheibe. Was als Ordnungswidrigkeit beginnt, läuft auf der Morbacher Kirmes im August vorigen Jahres aus dem Ruder. Am Ende sind zwei Ordnungsbeamte verletzt, einer von ihnen schwer. Auch der heute 20-jährige Wildpinkler trägt Blessuren davon. Zum Zeitpunkt der Kirmes ist er 19.

Doch der Reihe nach: Zwei Ordnungsbeamte der Gemeinde Morbach fordern den jungen Mann auf, das Urinieren einzustellen und sich wieder anzuziehen. Der Mann aus einem Ortsteil von Morbach tut dies erst nach mehrfacher Aufforderung. Dabei soll das Wort "Blödmänner" gefallen sein. Er erhält einen Platzverweis und ignoriert ihn. Stattdessen will er mit seinen Vater sprechen, der sich auch auf dem Kirmesgelände befindet. Dass der Sohn dort bleibt, wollen die Beamten jedoch verhindern. Versuche, die Eltern telefonisch zu erreichen, scheitern.

Angeklagter hat "30 plus X Gläser Bier" intus



Wie der Vorfall weitergeht, lässt sich auch mit Hilfe von neun Zeugen - darunter den beiden Beamten, die als Nebenkläger auftreten - nur teilweise rekonstruieren. Es kommt zu einem Handgemenge. Der junge Mann wird zu Fall gebracht. Einer der Kollegen kniet auf ihm, um ihm Handschellen anzulegen. Zuvor soll er die Beamten geschlagen haben, sagen diese aus. Er selbst bestreitet dies.

Auf jeden Fall kann sich der Auszubildende befreien. Wie, bleibt unklar. Belegbar sind allerdings die Folgen der Handgreiflichkeiten: Die beiden Rathaus-Mitarbeiter erleiden Verletzungen. Einer von ihnen hat zwei Sehnenrisse und eine Schädigung des Gesichtsnervs. Er stehe immer noch unter dem Eindruck des Geschehens. "Das Horrorszenario habe ich jede Nacht vor Augen." Bis heute ist der Mann dienstunfähig. Auch der Angeklagte trägt Blessuren davon.

Eine entscheidende Rolle im Prozess spielt der Alkoholkonsum des jungen Mannes. Er sagt vor Gericht aus, im Laufe des Tages - das Geschehen spielte sich gegen 22 Uhr ab -, "30 plus X Gläser Bier" getrunken zu haben. Dass er ein Suchtproblem hat, räumt er ein. Eine stationäre Therapie steht bevor.

Er ist für das Gericht kein unbeschriebenes Blatt. Im Zusammenhang mit einem Drogendelikt und einer Körperverletzung steht er unter Bewährung. Staatsanwältin Susanne de Renet hält den aktuellen Vorfall für gravierend und plädiert deshalb unter Einbeziehung des früheren Urteils für eine Jugendstrafe von einem Jahr. Verteidiger Winfried Schabio führt die Therapiebereitschaft des Angeklagten ins Feld und empfiehlt Jugendarrest.

Wegen Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung wird dieser zu einem einwöchigen Jugendarrest und 200 Sozialstunden verurteilt. Die Strafe müsse unmittelbar spürbar sein, sagt Richter Oliver Emmer in der Urteilsbegründung.

Einen Hinweis gibt der Jurist den Nebenklägern mit auf den Weg: Hätten sie intensiver die Situation zu entschärfen versucht, wäre der Vorfall womöglich anders ausgegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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