Infrastruktur Mit Fördergeld die Wohnqualität steigern

Morbach · Mit den Einnahmen aus der Windenenergie soll ein Bauprogramm in Morbach unterstützt werden.

Mit den Einnahmen aus der Verpachtung von Flächen für die Windenergie soll in Morbach ein Förderprogramm zur Verbesserung der Wohnqualität gefördert werden. 20 Prozent der Pachteinnahmen im Windenergiepark Ranzenkopf sollen, so Bürgermeister Andreas Hackethal, in einen Fördertopf fließen. Das Geld soll beispielsweise dazu dienen, leerstehende Bausubstanz umzunutzen, wenn die Kosten mehr als 30 000 Euro betragen, bei abbruchreifer Bausubstanz müssen die Kosten ab 10 000 Euro betragen. In diesen Fällen ist eine Förderung von 7,5 Prozent der Sanierung oder des Abrisses möglich. Konkret wären das bei einer Sanierung im Wert von 100 000 Euro 7500 Euro Zuschuss. Das Förderprogramm soll der zur Verbesserung der Wohnqualität als Maßnahme zur positiven Entwicklung des demographischen Wandels dienen, so Hackethal.

Grundlage ist ein Solidarpakt mit dem Land Rheinland-Pfalz – Landesforsten Rheinland-Pfalz –  im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen am Ranzenkopf. Die Träger der Energiewelt Hunsrück-Mosel und die Gemeinde Morbach erhalten einen Teil der Einnahmen, welche Landesforsten Rheinland-Pfalz aus der Verpachtung für Flächen für die Windkraft erzielt. Aus diesen Mitteln sollen Maßnahmen in den Bereichen Energie und Demographie finanziert werden.

Mit Zuschüssen zu Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für den Abbruch nicht erhaltenswerter Bausubstanz soll der demographische Wandel positiv beeinflusst werden. Es  sei ein  Beitrag, die Lebensqualität in den Dörfern zu erhalten und zu steigern und damit einen weiteren positiven Aspekt für den Standort Morbach zu setzen, so die Verwaltung.

Aufgrund der begrenzten Mittel - aktuell sind dafür 75 000 Euro bereitgestellt - soll nur eigengenutzter Wohnraum gefördert werden, der dem dauerhaften Wohnen dient. Damit werden Objekte, die der Vermietung und Verpachtung dienen oder ausschließlich als Nebenwohnsitz genutzt werden, von der Förderung ausgeschlossen.

Der Förderausschluss von Anlagen zur Stromerzeugung und zur Beheizung erfolgt in Anlehnung an die Bundesförderung von Einzelmaßnahmen zur energieeffizienten Sanierung durch die KfW-Bankengruppe.

Die Höchstförderung entspricht damit dem Gemeindeanteil im Rahmen der Städtebauförderung für Maßnahmen an privaten Gebäuden im Sanierungsgebiet im Ortsbezirk Morbach.

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