Zoll beschlagnahmt Laserpointer

Idar-Oberstein. (red) Bereits zum zweiten Mal in zwei Wochen beschlagnahmten Beamte des Zollamts Idar-Oberstein eine Postsendung mit acht Laserpointern, die die zulässigen Grenzwerte der Lichtleistung um ein Vielfaches überschritten.

Bei der Überprüfung einer Postsendung aus Fernost entdeckten die Beamten die optischen Zeigestöcke. Sie ließen die Laserpointer von der Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion überprüfen. Die Prüfung ergab, dass die Leistung der eingeführten Ware bei 27 Milliwatt und die Reichweite bei bis zu 1000 Meter lagen. Sie sind damit 27 Mal stärker als zulässig und als gefährliches Erzeugnis einzustufen. Die Laserpointer werden nun auf Antrag des im Kreis Birkenfeld ansässigen Bestellers vernichtet. Laserpointer werden als optische Zeigestöcke verwendet und kommen häufig bei Vortragsfolien oder Dias zum Einsatz.

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