Kriminalität Illegaler Internetpranger: Darum sind private Fahndungsaufrufe im Netz strafbar

Trier · Derzeit kursieren im Internet Fotos von den beiden Mädchen, die angeblich für den Tod der zwölfjährigen Luise verantwortlich sind. Nun wird auch Video verbreitet, das körperliche und verbale Gewalt gegen ein Mädchen zeigt. Was aber kaum jemand weiß: Wer unerlaubt Fotos und Videos von Personen verbreitet, macht sich strafbar.

 Nur die Polizei darf im Internet nach Straftätern fahnden.

Nur die Polizei darf im Internet nach Straftätern fahnden.

Foto: Screenshot TV

Nach dem gewaltsamen Tod der zwölfjährigen Luise tauchen in sozialen Netzwerken immer wieder Fotos auf, die die angeblichen minderjährigen Tatverdächtigen zeigen sollen. Das Mädchen wurde vor über einer Woche erstochen in einem Waldstück gefunden. Zwei Schulkameradinnen, zwölf und 13 Jahre alt, sollen für den Tod verantwortlich sein. Im Internet werden private Informationen der beiden Mädchen verbreitet, oft verbunden mit der Aufforderung zur Selbstjustiz.