Justiz Anklage erhoben: Illegales Rennen Ursache für Raser-Unfall in Trier?

Trier · Ging dem Raser-Unfall in der Trierer Ostallee mit einem Schwerstverletzten im Juli ein illegales Rennen voraus? Nahm der Fahrer billigend den Tod von Menschen in Kauf? Was der Anwalt des nun angeklagten 21-jährigen Trierers zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sagt.

Illegales Rennen Ursache für Raser-Unfall in Trier?
Foto: TV/Andreas Sommer

Für den Leitenden Oberstaatsanwalt Peter Fritzen gibt es keinen Zweifel: Der 21-Jährige, der am Abend des 31. Juli durch die Trierer Innenstadt gerast ist und dabei einen gleichaltrigen Fußgänger in der Ostallee überfahren und lebensgefährlich verletzt hat, hat „billigend“ in Kauf genommen, dass jemand sterben kann. Versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Unfallflucht wirft die Staatsanwaltschaft dem 21-jährigen mutmaßlichen Raser vor und hat ihn und einen 22-jährigen Freund von ihm beim Landgericht angeklagt. Diesem wirft die Staatsanwaltschaft Strafvereitelung vor, weil er dem Unfallverursacher, nach dessen Flucht geholfen haben soll, das Auto zu verstecken.

Otmar Schaffarczyk, Verteidiger des 21-Jährigen, hält die Anklage wegen versuchten Totschlags für überzogen. Er werde vor Gericht für ein „richtiges Urteil“ kämpfen, sagte Schaffarczyk unserer Redaktion. Seiner Ansicht nach gibt es entgegen der Anklage keinen Hinweis darauf, dass sich der 21-jährige Unfallverursacher und der 22-Jährige ein Rennen durch die Stadt geliefert hätten. Ebenso wenig treffe es zu, dass er mit Höchstgeschwindigkeit durch die Ostallee gerast sei, als er den Fußgänger erfasst habe.

Laut Fritzen traf der 21-Jährige an dem Tattag kurz nach 21 Uhr an einer Ampel in der Nähe des Trierer Hallenbades auf den Golf des 22-Jährigen. Dieser sei mit dem Auto in „Posermanier mit aufheulendem Motor und kurzen Beschleunigungs- und Bremsmanövern“ gefahren, worauf der 21-Jährige seinen Audi ebenfalls stark beschleunigte, den Golf überholte und „mit weit überhöhter Geschwindigkeit“ davonfuhr. Mit unverminderter Geschwindigkeit habe er dann in der Ostallee den 21-jährigen Fußgänger erfasst, der die Straße überquerte. Der junge Mann habe dadurch lebensgefährliche schwerste Verletzungen am ganzen Körper erlitten und lag wochenlang auf der Intensivstation.

Der Unfallverursacher fuhr weiter, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, und hat seinen Audi in einer Kleingartenanlage in Trier abgestellt. Sein 22-jähriger Freund soll ihm dabei geholfen haben, indem sie die Motorhaube und Heckklappe des Unfallfahrzeugs demontiert und den Audi mit Vlies abgedeckt haben sollen. Kurz darauf entdeckte die Polizei dennoch das Auto.

Der 21-Jährige flüchtete. Nach ihm wurde europaweit gefahndet. Auch in der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY...ungelöst wurde ein Fahndungsfoto von dem in Trier lebenden Mann gezeigt. Nach der Sendung gingen mehrere Hinweise zu möglichen Aufenthaltsorten des Tatverdächtigen ein.

Anfang September wurde er dann schließlich in Berlin festgenommen, als er mit seinem Vater unterwegs war. Offenbar hatten die Fahnder schon längere Zeit den Vater im Visier. Polizisten überwältigten den 21-Jährigen am späten Abend mitten in Berlin.

Es hat dann aber noch drei Wochen gedauert, bis er in Trier vor einen Haftrichter kam. Dort soll der 21-jährige gebürtige Pole zugegeben haben, dass er den Audi gefahren sei und den Fußgänger in der Ostallee angefahren haben, sagte sein Verteidiger damals auf Anfrage unserer Redaktion.

Der 22-jährige Freund des Unfallverursachers wurde zwei Wochen nach der Tat festgenommen. Beide sitzen in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen ein illegales Autorennen vor. Laut Fritzen macht sich nämlich nicht nur jemand strafbar, wer an einem nicht erlaubten Rennen zwischen mehreren Teilnehmern teilnimmt, sondern auch ein einzelner Autofahrer, der sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, so der Leitende Oberstaatsanwalt.

Die Schwurgerichtskammer des Trierer Landgerichts muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und ob es das Hauptverfahren gegen die beiden Männer eröffnet. Ein Termin für einen möglichen Verhandlungsbeginn steht noch nicht fest.

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