Justiz Im HWK-Prozess schließt sich das letzte Kapitel – vorerst

Trier/Koblenz · Der Ex-Leiter des Umweltzentrums der Trierer Kammer wird wegen Subventionsbetrugs zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

Es ist der letzte Prozesstag, gleich wird das Urteil gesprochen, und vom Angeklagten Theo B. fällt die Last der vergangenen elf Jahre.Das sieht man dem 67-Jährigen nicht nur an Gesicht und Körpersprache an. Zum ersten Mal äußert der Trierer sich am Montag persönlich vor dem Koblenzer Landgericht zu den mehr als ein Jahrzehnt zurückliegenden Straftaten, statt seinen Anwalt für sich sprechen zu lassen.

Den Subventionsbetrug, den die Staatsanwaltschaft dem langjährigen Leiter des Umweltzentrums der Trierer Handwerkskammer vorwirft, hatte B. bereits gestanden (der TV berichtete). Nun erklärt B. auf Nachfrage von Staatsanwalt Matthias Saal, wie es zu dem Betrug in den Jahren von 2003 bis 2007 kam: „Aus meiner Sicht gab es keinen Plan, keine Übereinkunft an der HWK, dass wir jetzt unsere Fördergeldgeber betrügen“, sagt B. Unter dem großen Druck der Geschäftsführung hätten alle, die an dem Betrug beteiligt gewesen seien, schlicht unter „Realitätsverlust“ gelitten, keinem sei das Unrecht bewusst gewesen. „Die Dinge wurden nach Vorbild des Chefs praktiziert, die Sache hat sich von oben nach unten übertragen“, sagt B.

Mit der „Sache“ meint der Angeklagte die in der Kammer angewendete Praxis, Nachweise darüber, wie viele Arbeitsstunden die Mitarbeiter der Kammer in unterschiedlichen Projekten tatsächlich geleistet haben, zu fälschen. Die aufgeblasenen Stundenzettel dienten als Grundlage für die Abrechnung von Fördergeldern.

Als die Unregelmäßigkeiten 2007 bekannt wurden, warf die Handwerkskammer ihren ehemaligen Vorzeigemitarbeiter B. raus. „Als Bauernopfer“ habe er sich gefühlt, erklärt B. vor Gericht.

Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft – nach jahrelangen Ermittlungen – 2013 nicht nur B. angeklagt, sondern auch den damaligen Hauptgeschäftsführer K. und dessen Stellvertreter A., Ex-Geschäftsführer der Kammer (siehe Info).

In seinem Plädoyer greift Staatsanwalt Saal B.s Einlassung auf: „Der Angeklagte war so was wie eine Zwischenfigur, die die Vorgaben, möglichst viel Fördergeld abzurechnen, billigend in Kauf nahm.“ Im Unterschied zu seinen ehemaligen Chefs sei B. allerdings geständig – was für ihn spreche. Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung, lautet der Strafvorschlag des Anklägers.

Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus betont, es müsse berücksichtigt werden, dass der Betrug sich „über mehrere Jahre entwickelt“ und sein Mandant sich angesichts des großen Drucks durch die Führungsebene „subjektiv dazu gezwungen gefühlt hat, so zu handeln“. Außerdem habe B. durch die überhöhten Abrechnungen die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter erhalten wollen. „Und das ist ein anderes Motiv, als wenn es um eine persönliche Bereicherung gegangen wäre.“ Der Rechtsanwalt schlägt eine einjährige Bewährungsstrafe vor.

Richter Torsten Bonin fasst bei seiner Urteilsbegründung die Misere zusammen, die die Trierer Handwerkskammer in ihre schlimmste Krise gestürzt hatte: „Bereits bei der Gründung des Umweltzentrums machte der Kammervorstand klar, dass dieses sich selbst tragen müsse – was sich auf legalem Weg allerdings als nicht umsetzbar erwies.“ Der Angeklagte B. habe sich dann entschieden, „kreativ“ zu werden, um die Arbeitslöhne aller UWZ-Mitarbeiter zu 100 Prozent über Subventionen zu refinanzieren – auch, wenn die Förderquote bei 40 Prozent lag.

Dazu seien Mitarbeiter der Kammer, die nichts mit den geförderten Projekten zu tun hatten, zusätzlich mit den Geldgebern abgerechnet worden.

Aber nicht nur die Ex-Kammergeschäftsführung, sondern auch die Fördergeldgeber sieht Richter Bonin mit in der Verantwortung.

Diese hätten „alles hingenommen, was die Handwerkskammer ihnen an Abrechnungen vorlegte, und später auch an der Aufklärung der Unregelmäßigkeiten kein besonderes Interesse gezeigt“.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft einen Subventionsbetrugs in Höhe von mehr als 800 000 Euro angeklagt. Um die rund zweijährige Verhandlung gegen den Ex-Kammervorstand nicht noch weiter ausufern zu lassen, waren bereits beim ersten Prozess gegen K. und A. weniger schwere Fälle eingestellt worden. Auch gegen B. streicht die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe zusammen – vorrangig, um nicht noch einmal in die aufwendige Beweisaufnahme einsteigen zu müssen.

Das Koblenzer Landgericht verurteilt B. schließlich wegen Subventionsbetrugs in Höhe von 87 000 Euro zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Die sehr lange Verfahrensdauer, die vielen Jahre, die die Straftaten mittlerweile zurückliegen, und die große psychische Belastung, der der Angeklagte seit 2007 ausgesetzt war, haben sich laut Richter Bonin strafmildernd ausgewirkt.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben angekündigt, voraussichtlich nicht in Revision zu gehen. Das Urteil würde damit am nächsten Dienstag rechtskräftig – und der Betrugsskandal damit auch juristisch abgeschlossen. Lässt der Bundesgerichtshof die Revisionsanträge der Ex-Kammergeschäftsführung zu (siehe Extra), könnte allerdings schon bald ein neues Kapitel aufgeschlagen werden.

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