Jahreswechsel Die Deutschen jagen an Silvester über 100 Millionen Euro in die Luft

Trier · In Luxemburg ist vielerorts die Knallerei verboten. Experten warnen vor illegalen Feuerwerkskörpern. In Trier wird es erhöhte Polizeipräsenz geben.

 Leonora Selimi, Mitarbeiterin eines Real-Supermarktes in Trier, zeigt verschiedene Silvesterraketen, die ab heute im Handel erhältlich sind.

Leonora Selimi, Mitarbeiterin eines Real-Supermarktes in Trier, zeigt verschiedene Silvesterraketen, die ab heute im Handel erhältlich sind.

Foto: Vetter/Friedemann Vetter

In Luxemburg wird es an Silvester in vielen Orten ruhiger sein als sonst. In Luxemburg-Stadt, Esch/Alzette, Petingen und Kayl wurden seitens der Kommunalverwaltung private Feuerwerke verboten – aus Sicherheitsgründen, um unnötigen Dreck auf den Straßen zu vermeiden und zum Schutz der Tiere, die unter der lautstarken Knallerei besonders leiden. Was aber kaum einer weiß: In Luxemburg sind private Feuerwerke ohnehin verboten. Auch an Silvester. Doch bislang haben Polizei und die Kommunen in den meisten Orten ein Auge zugedrückt.

Auch hierzulande gibt es strenge Regeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Silvesterraketen und Böller dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgefeuert werden, wie die für die Gewerbeaufsicht zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz mitteilt. Außerhalb dieser Zeit ist eine Genehmigung des Ordnungsamtes für das private Feuerwerk nötig. In allen Fällen gelte: „In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten.“

Ab heute gibt es die Raketen und Knaller zu kaufen. Weil Silvester in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt und dann die meisten Geschäfte geschlossen sind, fällt der Verkauf der Feuerwerkskörper einen Tag kürzer aus als sonst. Trotzdem wird damit gerechnet, dass die Deutschen wieder rund 137 Millionen Euro in die Luft jagen werden. Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO könnten mit dem Geld im von Hungersnot bedrohten Südsudan rund 2,4 Millionen Menschen ein Jahr lang gesundheitlich betreut werden.

Doch für viele gehört das Feuerwerk zur Begrüßung des neuen Jahres dazu. Allerdings kann die Knallerei im wahrsten Sinne ins Auge gehen. Daher warnt das Landeskriminalamt (LKA) vor nicht zugelassenen Böllern und Raketen. Es komme immer wieder zu schweren und schwersten Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht sachgemäß verwendet würden oder illegale Knaller zum Einsatz kämen.

Verkauft werden dürfen nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichen und der dazugehörigen Zulassungsnummer. „Fehlen diese, sollte man von einem Kauf oder einer Verwendung absehen“, erklärt der LKA-Sprengstoffexperte Udo Jastrzembsky. „Nicht ohne Grund sind diese lebensgefährlichen Feuerwerkskörper in Deutschland verboten.“ Illegale Böller und Raketen enthielten nicht selten einen sogenannten Knallsatz, der beim Abfeuern eine Explosionsenergie entwickele, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar sei. Auch selbst gebastelte Böller seien ein großes Risiko und daher strafbar, sagt der Experte. „Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen bis hin zum Tod können die Folge sein.“ In solchen Fällen drohten Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Neben den privaten Feuerwerken hat die Polizei auch die großen öffentlichen Silvesterfeiern im Blick. Wie in den Vorjahren werde es am Sonntag in Trier, wo sich um Mitternacht viele Hundert Menschen auf dem Hauptmarkt versammeln werden, erhöhte Sicherheitsmaßnahmen und verstärkte Polizeipräsenz geben, sagte eine Sprecherin des Trierer Polizeipräsidiums. Zudem werde per Video überwacht.

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