Judo-Lehrer wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt

Trier · Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro hat das Amtsgericht Trier einen Judo-Lehrer verurteilt. Es folgte damit dem Antrag der Anklage. In dem Verfahren ging es um einen Vorfall am 25. April in der Turnhalle von MPG und AVG. Dabei war es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen, als ein Judo-Lehrer den städtischen Hausmeister "schubste".

(gsb) Der Hausmeister hatte sich dabei verschiedene Verletzungen zugezogen. Die Zeugenaussagen gingen in dem Verfahren weit auseinander. Das Gericht schloss sich aufgrund dessen "glaubhafter" Aussage einem unbeteiligten Zeugen an. Gegen das Urteil sind Revision und Berufung möglich. Der verurteilte Judo-Lehrer will vermutlich Berufung einlegen.

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