Karneval Alkoholmissbrauch an Fastnacht: 17 Jahre und drei Promille

Trier · Jugendliche im Vollrausch: Auch in der Region müssen immer wieder Minderjährige mit Alkoholvergiftungen ins Krankenhaus.

  Ein Fastnachter verschüttet beim Feiern sein Bier. Im Karneval herrscht Narrenfreiheit – oft auch beim Alkohol. Doch es gibt gerade für Jugendliche klare Grenzen.

 Ein Fastnachter verschüttet beim Feiern sein Bier. Im Karneval herrscht Narrenfreiheit – oft auch beim Alkohol. Doch es gibt gerade für Jugendliche klare Grenzen.

Foto: klaus kimmling (kik), klaus kimm

Es war ein Weiberdonnerstag, der in Trier noch lange in schlechter Erinnerung geblieben ist: Über 60 Jugendliche mussten 2012 wegen Vollrauschs ambulant oder stationär behandelt werden. Im Jahr drauf verhängte Trier zum Auftakt der närrischen Tage ein striktes Alkoholverbot in der Innenstadt. Das wurde mittlerweile zwar wieder gelockert, doch streng kontrolliert wird noch immer.

Bei gemeinsamen Kontrollen von Ordnungsamt, Polizei und Jugendamt am Weiberdonnerstag im vergangenen Jahr in Trier wurden 55 Jugendlichen Alkohol abgenommen und vernichtet. Drei Jugendliche wurden stockbesoffen aus dem Verkehr gezogen. Fast zwei Promille wurde bei ihnen gemessen, als sie vom Notarzt behandelt werden mussten. Am Rosenmontag wurde ein 17-jähriges Mädchen in Trier mit drei Promille ins Krankenhaus gebracht.

Es sind Beispiele wie diese, die zeigen, wie notwendig verstärkten Jugendschutzkontrollen sind. Und das nicht nur an Fastnacht. Vergangenes Jahr gab es auch beim Trierer Altstadtfest Alkoholexzesse von Jugendlichen. Direkt zum Auftakt des dreitägigen Fests mussten zwei Jugendliche (14 und 15 Jahre alt) wegen Alkoholvergiftung mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.

Bis in die Nacht folgten sechs weitere Jugendliche mit lebensgefährlichem Vollrausch. Bei einem Jugendlichen wurden fast drei Promille festgestellt. Bei insgesamt 54 Jugendlichen wurde mitgebrachter, nicht erlaubter Alkohol von der Polizei ausgeschüttet.

In der Eifel hat man aus den Vorfällen beim Mettendorfer Umzug im vergangenen Jahr Konsequenzen gezogen. 34 Jugendliche mussten dort wegen Alkoholmissbrauchs behandelt werden. Die Polizei musste bei mehreren Schlägereien einschreiten, gegen neun Personen wurde Anzeige erstattet wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. Gewalt und Alkoholexzesse sollen in diesem Jahr schon im Vorfeld unterbunden werden.

Daher haben sich die Ordnungsbehörden in der Südeifel laut Polizei darauf verständigt, die Ausgabe von Alkohol Umzugswagen einheitlich zu untersagen. Damit soll auch verhindert werden, dass Zugteilnehmer Alkohol an Kinder ausschenken. Denn es lässt sich im Umzugstrubel kaum feststellen, ob die am Rand stehenden Jugendlichen tatsächlich alt genug sind, um Wein und Bier zu trinken. Daher verweisen die Jugendämter im Zusammenhang mit den Fastnachsumzügen auf die Jugendschutzbestimmungen: „Dies gilt insbesondere bei der Abgabe von alkoholischen Getränken. Speziell Liköre und Schnäpse dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden“, heißt es beim Jugendamt des Vulkaneifelkreises.

Dort weist man vor allem die Jugendlichen auf ein mögliches weiteres Problem mit übermäßigem Alkoholkonsum hin: „Aus jugendlicher Sicht mag es vielleicht ‚hip’ und ‚cool’ sein, seine Trinkfestigkeit unter Beweis zu stellen. Spätestens dann, wenn ein potenzieller Arbeitgeber bei einer Internetrecherche auf unschöne Bilder des volltrunkenen Bewerbes stößt, kann der vermeintliche Spaß jedoch bitter enden.“

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