Kaiserslautern - Finanzamt: Kein Geld für den 1. FC Kaiserslautern

Nach Angaben des Finanzamtes Kaiserslautern kann Fußball-Zweitligist 1. FC Kaiserslautern nicht mit einer Millionen-Rückerstattung für zuviel gezahlte Steuern rechnen. Die Behörde reagiert damit auf die Berichterstattung des Trierischen Volksfreunds.

Der FCK hatte im Mai 2003 eine „Tatsächliche Verständigung“ mit dem Finanzamt geschlossen und darin die Zahlung von 8,95 Millionen Euro wegen vermuteter Steuerhinterziehungen diverser Spieler vereinbart. Doch das Landgericht Kaiserslautern bezifferte im Oktober 2005 im Strafprozess gegen das ehemalige FCK-Führungstrio Jürgen Friedrich, Gerhard Herzog und Robert Wieschemann den Steuerschaden nur auf rund 1,1 Millionen Euro. Gegenüber dem Sport-Informationsdienst sagte nun Finanzamts-Chef Helmut Hoos, die Behörde werde den im Mai 2003 getroffenen Vergleich auf keinen Fall rückgängig machen. „Was vereinbart wurde, das gilt. Dieser Vertrag ist in jedem Fall einzuhalten“, behauptete Hoos. Eine Begründung lieferte er nicht, sondern erklärte lediglich, es habe sich „um einen unglaublich komplizierten und hochkomplexen Vorgang“ gehandelt. Unerwähnt ließ Hoos, dass die Oberfinanzdirektion Stuttgart am 11. Oktober 1996 einen Erlass an alle Finanzämter herausgegeben hat (S 0223 A-7-St 44), der sich mit dem Instrument der „Tatsächlichen Verständigung“ befasst und in dem auch vermerkt ist, dass eine solche Vereinbarung unwirksam sein kann. Mögliche Gründe dafür werden unter Punkt 6.2 aufgeführt, zum Beispiel der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ nach § 242 BGB oder ein „offensichtlich unzutreffendes Ergebnis“.

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