Beitragsstreit Kammermitglied verliert Klage gegen IHK Trier

Trier · Hat die Industrie- und Handelskammer in der Vergangenheit zu viel Geld auf die hohe Kante gelegt und dadurch erhöhte Beiträge erhoben? Mit dieser Frage beschäftigte sich nicht zum ersten Mal das Trierer Verwaltungsgericht. Jetzt liegt die Entscheidung vor.

Kammermitglied verliert Klage gegen IHK Trier
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Industrie- und Handelskammer hat von ihren Mitgliedsbetrieben im Jahr 2017 keine überhöhten Beiträge erhoben. Das hat das Trierer Verwaltungsgericht entschieden. Die Wirtschaftsplanung der IHK für das Jahr 2017 sei nicht zu beanstanden, hieß es zur Begründung. Daran ändere auch eine im vergangenen Jahr ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nichts.

Weder sei die sogenannte Ausgleichsrücklage der IHK zu bemängeln, noch habe die Kammer zweckfreies Vermögen gebildet. Der Kläger hatte seinen Beitragsbescheid mit der Begründung angefochten, die IHK habe zu hohe Rücklagen angehäuft. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.

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