Karlsruhe: Lissendorfer Kindstötungs-Prozess wird nicht neu aufgerollt

Der Kindstötungs-Prozess gegen eine 32 Jahre alte Frau aus Lissendorf (Vulkaneifelkreis) wird nicht neu aufgerollt. Das hat am Mittwochnachmittag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und damit die von Verteidigung und Staatsanwaltschaft eingelegten Revisionen als unbegründet verworfen.

Wegen der Misshandlung und Tötung des zweieinhalbjährigen Kindes einer Freundin hatte das Trierer Landgericht Ende Dezember vergangenen Jahres die 32-jährige Lissendorferin zu einer 13-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Totschlags-Urteil rechtskräftig. Mehr zum Thema ab 21.30 Uhr im Internet und in der TV-Donnerstagausgabe.

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