Kein "Mindestlohn" für Ortsgemeinden
Neunkirchen (iro) · Einen Mindestlohn für Ortsgemeinden will Neunkirchen erstreiten. Doch die Kommune zog vor dem Trierer Verwaltungsgericht den Kürzeren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschied nun, dass der Rechtsstreit in Sachen Kreis-Umlage nicht zur Berufung zugelassen wird.
01.07.2008
, 16:47 Uhr
Die Gründe, die die Kommune in ihrem Antrag geltend gemacht hatte, waren aus der Sicht des OVG nicht stichhaltig. Ortsbürgermeister Richard Pestemer ist der Auffassung, dass Kommunen einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung haben, ähnlich dem Mindestlohn für Arbeitnehmer.
Nach Abzug aller Umlagen verbleiben Neunkirchen lediglich 3000 Euro, hatte er selbst im Februar vor dem Trierer Verwaltungsgericht ausgeführt.