Kein Prozess wegen Kinderpornografie - Angeklagter zieht Einspruch zurück

Daun · Der für Mittwoch angesetzte Prozess gegen einen 22-jährigen Soldaten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie ist aufgehoben worden. Kurz zuvor hatte der Mann einen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen.

(vog) Im November 2007 absolvierte der aus Bad Neuenahr-Ahrweiler stammende Mann als Wehrpflichtiger in der Dauner Heinrich-Hertz-Kaserne seinen Dienst. Kameraden auf der Stube ging die Neigung des 22-Jährigen für Kinderpornos mächtig gegen den Strich. Sie hatten die Fotos und Videos auf seinem Laptop gesehen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern wirklichkeitsgetreu darstellten. Sie sprachen mit ihren Vorgesetzten darüber. Daraufhin wurde der Laptop beschlagnahmt und ausgewertet. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl über 1800 Euro wegen des Erwerbs, des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften. Weil der Angeklagte gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte, sollte es am Mittwoch zur öffentlichen Verhandlung vor dem Dauner Amtsgericht kommen. Kurz vorher akzeptierte der 22-Jährige überraschend doch das Urteil via Strafbefehl. Damit entfiel die öffentliche Verhandlung. Mit dem Strafbefehl über 60 Tagessätze je 30 Euro gilt der junge Mann nicht als vorbestraft. Erst ab 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag ins Strafregister.

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