Kein Ruhegehalt: Ex-Bürgermeister legt Berufung ein

Neumagen-Dhron/Koblenz · Die Justiz muss sich erneut mit dem Fall des 2006 vorzeitig abgewählten ehemaligen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron, Hans Werner Schmitt, befassen. Diesmal geht es um seinen vom Gericht aberkannten Anspruch auf Ruhegehalt.

 Wurde 2006 vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt: Hans Werner Schmitt, der ehemalige Bürgermeister der VG Neumagen-Dhron. TV-Archiv-Foto: Klaus Kimmling

Wurde 2006 vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt: Hans Werner Schmitt, der ehemalige Bürgermeister der VG Neumagen-Dhron. TV-Archiv-Foto: Klaus Kimmling

(sim) Geklagt hatte die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Dagegen hat Schmitt Berufung eingelegt. Die Verhandlung ist am Freitag, 13. November, beim Oberverwaltungsgericht Koblenz. Bereits vor der Abwahl hatte die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Vorwürfe: Schmitt habe in einem Rettungswagen eine Rettungsassistentin verletzt und mehrfach missbräuchlich den Notruf betätigt. Bei einem Krankenhausbesuch sei er unter Hinweis auf sein Bürgermeisteramt ungebührlich aufgetreten. Ferner habe Schmitt einen Mitarbeiter veranlasst, während einer Sitzung mit einem Handy Tonaufzeichnungen vorzunehmen. Wegen beider Vorfälle wurde gegen den Beklagten jeweils eine Geldstrafe verhängt. Außerdem habe der Bürgermeister von der zuständigen Bediensteten verlangt, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen Abmeldungen aus dem Melderegister zu unterlassen. Schmitt habe auch Briefsendungen geöffnet, die an eine Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung persönlich adressiert gewesen seien.

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