Keine Sicherungsverwahrung für 34-jährigen Eifeler

Trier · Das Trierer Landgericht lehnte die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den 34-jährigen Eifeler ab. Der Mann soll aber künftig rund um die Uhr überwacht werden.

(sey) Der Mann hatte vor 13 Jahren eine Prostituierte erwürgt, schon im August hätte er entlassen werden sollen. Dazu kam es nicht, weil das Gericht seine vorläufige Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeordnet hat.

Die Trierer Staatsanwaltschaft wollte, dass der 34-Jährige weiter hinter verschlossenen Türen bleibt. Begründung: Der laut Gutachtern unter einer Persönlichkeitsstörung leidende Mann hatte wiederholt Gewaltfantasien geäußert. Für eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung reichte dies allerdings nicht aus. Sie darf nur angeordnet werden, wenn während der Haftzeit „neue Tatsachen“ bekannt geworden sind. Allein der Umstand, dass ein verurteilter Verbrecher weiter als gefährlich eingestuft wird, reicht für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht aus.

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