Kinderpornos im Internet verbreitet: Bewährungsstrafe für 47-Jährigen aus Prüm

Bitburg · Weil er ein Geständnis abgelegt hat, hat das Bitburger Amtsgericht einen 47-jährigen Familienvater aus Prüm, der Kinderpornos per Internet verbreitet hatte, „nur“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Immer wieder fahren seine Hände ins bleiche Gesicht, nervös reibt er sich mit den Fingern an der Nase. Es fällt dem Mann auf der Anklagebank im Bitburger Amtsgericht nicht leicht, zu sprechen. „Es ist, wie es ist“, sagt der 47-Jährige schuldbewusst. Das, was er getan hat, sei „moralisch verwerflich“. Richter Udo May findet da schon eher die richtigen Worte: krass und abartig, nennt er die Taten des Prümers.

Über zwei Jahre hat der Vater eines erwachsenen Sohnes und einer erwachsenen Tochter Bilder und Filme, die er mit anderen über eine mittlerweile eingestellte Tauschbörse getauscht hatte, heruntergeladen und auf seinem Computer gespeichert. Auf den Fotos und Videos sind kleine „sehr, sehr junge“ Jungens, wie May sagt, zu sehen, die auf, so Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht, „sehr üble Weise“ missbraucht worden sind. „Hinter jedem Bild steckt eine schwere Straftat“, macht der Ankläger dem reumütigen Eifeler klar.

Die Polizei kam dem Ehemann, der, getrennt von seiner Frau, mit seiner Tochter in Trier lebt, auf die Spur, als in Regensburg gegen zwei Männer ermittelt worden war, die Kinderpornos auf ihrem Computer hatten. Es handelte sich um Tauschpartner des Eifelers.
Er sei eher durch Zufall in diese Kreise geraten, sagt der 47-Jährige. Erst da will er seine, nach eigenen Worten, „leichte, latente Pädophilie“ erkannt haben. Seine Beziehung zu seiner Frau, mit der seit 19 Jahren verheiratet ist, sei wegen seiner homosexuellen Neigung gescheitert.

Fast zwei Jahre haben Spezialisten einer Privatfirma gebraucht, um die Dateien auf dem beschlagnahmten Computer des Mannes auszuwerten und festzustellen, mit wem er Kinderpornos getauscht hatte. Zum ersten Mal bei solchen Ermittlungen beauftragte die Staatsanwaltschaft ein privates Unternehmen. Die Spezialisten der Polizei seien durch die Zunahme der Internetkriminalität überlastet, sagt Albrecht. Die Kosten für die externen Experten, 31 500 Euro, muss der Eifeler zahlen.

3000 Fotos und 90 Filme fanden diese schließlich, 70-mal soll der Mann selbst Kinderpornos verbreitet haben. „Das ist keine Kleinigkeit“, sagte Albrecht. Dafür sei eigentlich eine Haftstrafe von zweieinhalb bis drei Jahre angebracht. Wegen des Geständnisses, weil er nicht vorbestraft ist und sich bereit erklärt hat, eine Therapie zu machen, fordert er schließlich „nur“ eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Dem schließt sich das Gericht an. Das sei eine Chance für ihn und ein Wagnis für das Gericht, sagt Richter May. Weil man nicht sicher sein könnte, ob er seine krankhafte Neigung und Perversion im Griff habe, bleibe ein „gewisses Unbehagen“. Das Gericht hat daher eine Sexualtherapie angeordnet. Der 47-Jährige hat das Urteil angenommen, es ist damit rechtskräftig.

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