Kinderschänder-Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt

Trier · Vor dem Trierer Landgericht ist am Dienstagmorgen der Prozess gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder aus Mayen fortgesetzt worden. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstags wurde die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen.

 Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen Kinderschaender Christoph G. aus Mayen vor dem Landgericht Trier. Foto: Friedemann Vetter

Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen Kinderschaender Christoph G. aus Mayen vor dem Landgericht Trier. Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter

(sey) Es werden unschöne Filme sein, die sich die Prozessbeteiligten heute morgen im Saal 70 des Trierer Landgerichts anschauen müssen. Videos, die der 38-jährige Angeklagte Christoph G. selbst gedreht haben soll und die unter anderem den Missbrauch von zwei minderjährigen Zwillingsbrüdern aus der Vulkaneifel zeigen.

Der Trierer Rechtsanwalt Hartmut Diesel, der den Angeklagten verteidigt, hätte auf die Vorführung nach eigenen Angaben gerne verzichtet. Sei Mandant habe ja am Vortag ein Geständnis abgelegt, sagte Diesel im Gespräch mit volksfreund.de. Allerdings habe Staatsanwalt Stephane Parent darauf bestanden, damit sich auch die zwei Laienrichter ein Bild machen könnten, meinte Diesel.

Zuschauer und Medienvertreter mussten bereits kurz nach Prozessbeginn den Gerichtssaal wieder verlassen, da die Öffentlichkeit für die Dauer der Videovorführung ausgeschlossen wurde. Schon der erste Prozesstag fand teilweise hinter verschlossenen Türen statt.

Der 38-jährige Angeklagte hatte am Montag die Missbrauchsvorwürfe weitgehend eingeräumt. Ein Urteil gegen ihn wird für Mitte Februar erwartet.

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