Kindesmissbrauch: Vier Jahre Haft

Trier · Ein 66-jähriger Mann ist vom Landgericht Trier wegen Kindesmissbrauchs und unter Einbeziehung eines weiteren Strafbefehls zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(red) Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat den Angeklagten am Donnerstagmittag der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Kindern, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in zwei weiteren Fällen für schuldig befunden. Der Mann wurde unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Wittlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, wobei sechs Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten. Laut Anklageschrift soll der 66-Jährige ab dem Jahr 2003 die damals zwölf Jahre alte Enkeltochter seiner Lebensgefährtin bis zum Mai 2007 wiederholt im Intimbereich berührt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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