Medizin Kliniken hadern mit Notfallbeschluss

Trier · Die Krankenkassen sehen in neuen Qualitätsanforderungen deutliche Verbesserungen etwa für Herzinfarkt-Patienten.

 Mitarbeiter eines Rettungsdienstes schieben eine Trage mit einem frisch eingelieferten Patienten über den Flur in die Notaufnahme einer Klinik.

Mitarbeiter eines Rettungsdienstes schieben eine Trage mit einem frisch eingelieferten Patienten über den Flur in die Notaufnahme einer Klinik.

Foto: dpa/Holger Hollemann

Während die rheinland-pfälzische Krankenhausgesellschaft noch mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen hadert, verlautet vom Krankenhausträger Marienhaus GmbH, dass die zuvor geäußerten Befürchtungen nicht eintreten werden. Einen Tag, nachdem das höchste Entscheidergremium des deutschen Gesundheitswesens die künftigen Anforderungen an die Notfallversorgung in Kliniken formuliert hat und von vorherigen Forderungen abgewichen ist, ist noch immer nicht ganz klar, welche Konsequenzen der Beschluss nun konkret hat.

Es seien noch „viele Detailfragen zu den Inhalten und zur Auslegung der Vorgaben im Beschluss zu klären“, sagt Bernd Decker, Geschäftsführer der rheinland-pfälzischen Krankenhausgesellschaft. Er fügt aber hinzu, es zeichne sich ab, „dass künftig nicht mehr alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz an der Notfallversorgung teilnehmen werden.“ „Wir werden genau prüfen, welche Auswirkungen der Beschluss auf Rheinland-Pfalz hat“, sagt die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Auf Drängen von Rheinland-Pfalz und anderer Bundesländer habe der Bundesausschuss seinen Beschluss noch einmal überarbeitet, so dass es eben nicht zu dem befürchteten Kahlschlag bei der Notfallversorgung gekommen sei. Trotzdem geht der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, weiter davon aus, dass rund 30 Prozent der rheinland-pfälzischen Kliniken aus der Notfallversorgung herausfallen werden. Während das saarländische Gesundheitsministerium konkret die 17 Kliniken im Land benennt, die weiterhin an der Notfallversorgung teilnehmen werden, gibt es für Rheinland-Pfalz keine klaren Aussagen darüber, welche Krankenhäuser künftig etwa keine Herzinfarkt-Patienten mehr aufnehmen dürfen.

Bei den Krankenkassen warnt man unterdessen vor einer Dramatisierung. Die überwiegende Zahl der Kliniken in Rheinland-Pfalz könne weiter an der Notfallversorgung teilnehmen, eine flächendeckende Versorgung sei somit gewährleistet, sagt Jörg Loth, Vorstand der Krankenkasse IKK Südwest. In Rheinland-Pfalz werde derzeit ein neuer Krankenhausplan erarbeitet, der ab 2019 gelten soll. Die gesetzlichen Krankenkassen hätten in einem Schreiben an das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz am 11. April angeregt, den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Notfallversorgung im neuen Plan zu berücksichtigen. Damit ergebe sich die Chance, in Rheinland-Pfalz die Notfallversorgung bei der künftigen Krankenhausplanung „bestmöglich aufzustellen“, sagt Lutz Hager, Geschäftsführer der IKK Südwest.

Auch Jörn Simon, Landeschef der Techniker Krankenkasse (TK), warnt davor, von einem Krankenhaussterben zu sprechen. Es stünden weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen zur Verfügung, um jedes Krankenhaus an der Notfallversorgung zu beteiligen, also etwa eine Stroke Unit zur Versorgung eines Schlaganfalls aufzubauen oder es in die Lage zu versetzen, Herz-Katheter zu legen. „Erkennt man diese Tatsache an, so ergebe sich fast zwangsläufig, dass Kliniken, je nach fachlicher und personeller Ausstattung, bestimmten Kategorien für die Notfallversorgung zugeordnet würden“, so Simon.

Kliniken der Basisstufe würden dann zum Beispiel Blinddarmentzündungen oder Armfrakturen versorgen, andere Häuser der erweiterten Notfallversorgung würden sich dann etwa auf Herzinfarkte und Schlaganfälle spezialisieren und sogenannte Maximalversorger etwa auf Schwerstverletzte. Befürchtungen, dass es aufgrund der neuen Anforderungen zu unzumutbaren Wegstrecken für Notfallpatienten komme, hält Simon für unbegründet.

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