Koblenz/Berglicht: Gemeinsamer Bebauungsplan nichtig

Für einigen Gesprächsstoff sorgt derzeit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz in einem Normenkontrollverfahren. Die Koblenzer Richter entschieden, dass der gemeinsame Bebauungsplan der vier Gemeinden Berglicht, Heidenburg, Büdlich und Breit nichtig ist.

Ziel des Planes war es, im Interesse des bestmöglichen Ertrages die geeignetesten Standorte für Windenergieanlagen festzusetzen. Dagegen hatte die Windkraft-Firma Windspeed aus Trier geklagt, die in der Gemarkung Berglicht Flächen gepachtet hatte, um dort Windkraftanlagen aufzustellen. Diese Flächen liegen außerhalb der im Bebauungsplan der vier Gemeinden ausgewiesenen Standorte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort