Koblenz: Klage abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat eine Klage gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Hahn abgewiesen.

Es entschied gegen einen Kläger aus dem 13 Kilometer entfernten Morbach, der den Planfeststellungsbeschluss von Ende 2004 für ungültig erklären lassen wollte, teilte das Gericht heute mit. Mit diesem Beschluss war die Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3800 Meter genehmigt worden. Der Kläger bekam von der Flughafengesellschaft Schallschutzfenster fürs Schlafzimmer zugesagt.

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