Koblenz/Trier: 5300 Überstunden für die Katz

Triers pensionierter ehemaliger Stadtkämmerer Edgar Meyer erhält keine zusätzliche Vergütung für 5300 geleistete Überstunden. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier bestätigt.

Ein Beamter sei verpflichtet, über seine regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn dies zwingend nötig sei und die Mehrarbeit sich auf Ausnahmen beschränke, urteilte das OVG. Bei Meyers Überstunden habe es sich um absehbare und längerfristige Aufgaben gehandelt. Bei unvorhersehbaren Umständen hätte der Dienstherr Mehrarbeit ausnahmsweise anordnen dürfen.

Meyer hatte für 5300 von 1990 bis zu seiner Pensionierung im Juli 2004 geleistete Überstunden von OB Helmut Schröer 50.000 Euro aus der Stadtkasse als Ausgleich erhalten. Nach einer Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hatte der Ex-Kämmerer das Geld zurückzahlen müssen. Dabei bleibt es nun: Gegen das OVG-Urteil sind keine Rechtsmittel mehr zulässig.

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