Koblenz/Trier: Monatelang nicht zum Dienst erschienen - Polizeibeamter muss gehen

Ein Polizeibeamter, der trotz amtsärztlich festgestellter Innendienstfähigkeit annähernd ein Jahr nicht zum Dienst erschienen ist, gleichzeitig aber wiederholt private Arbeitsleistungen ausgeübt und darüber hinaus einer dienstlichen Anordnung, sich in stationäre Beobachtung zu begeben, nicht Folge geleistet hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Der Beamte hatte sich 1995 bei der Festnahme eines Tatverdächtigen eine Schnittwunde am Unterarm zugezogen. Seitdem hat er, von wenigen kurzzeitigen Unterbrechungen abgesehen, keinen Dienst mehr verrichtet. Der Amtsarzt befand den Beamten zumindest für bürotauglich.Trotzdem scheiterten weitere Arbeitsversuche. Seit 1998 erschien der Beamte nicht mehr zur Arbeit, wurde dann aber auf einer Baustelle beobachtet, wie er einen Bagger bediente und teilweise schwer körperlich arbeitete. Der Polizist entzog sich weiteren Untersuchungen. Das Verwaltungsgericht Trier entschied in einer Disziplinarklage, dass das Land den Beamten aus dem Dienst entfernen darf. Das OVG entschied jetzt ebenso. Der Beamte habe durch sein Verhalten das Ansehen der Polizei massiv geschädigt und sich für den öffentlichen Dienst als untragbar erwiesen, so die Richter. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist rechtskräftig. (Az. 3 A 10815/05.OVG)

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