Koblenz: Versicherung muss Kosten für üblen Streich übernehmen

Die Versicherung muss den durch einen üblen Streich dreier Jungen entstandenen Schaden in der Kirche Kelberg vor zwei Jahren übernehmen.

Im Oktober 2005 hatten drei 13- und 14-jährige Schulfreunde in der Kirche hohen Schaden angerichtet, als sie mit einem Feuerlöscher den Innenraum besprühten. Das ätzende Pulver griff Boden, Sitzbänke und Orgel an, das Gotteshaus war mehrere Wochen wegen Reparaturarbeiten geschlossen. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden, den einer der drei Jungens angerichtet hatte, vollständig zu übernehmen. Das Koblenzer Oberlandesgericht entschied nun: Die Privathaftpflicht muss zahlen, der Junge habe die Folgen der Tat nicht absehen können.

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