Meinung Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

Ein Smartphone in der Hand des fahrenden Autofahrers ohne Freisprechanlage: Das ist kein Kavaliersdelikt. Weder zum Telefonieren, noch – was viel gefährlicher ist – zum Lesen oder Schreiben von Textnachrichten.

 Handy am Steuer - das ist mehr als ein Kavaliersdelikt. Die dadurch entstehende Unachtsamkeit führt häufig zu Verkehrsunfällen.

Handy am Steuer - das ist mehr als ein Kavaliersdelikt. Die dadurch entstehende Unachtsamkeit führt häufig zu Verkehrsunfällen.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Unzählige Unfälle durch „Handysünder“ haben Schäden angerichtet oder Menschen verletzt. Wenn nicht Schlimmeres.

Da deren Zahl aber steigt anstatt abzunehmen, ist den Uneinsichtigen statt mit Appellen nur mit der Keule des Gesetzes beizukommen. Auch er fände Elemente der Halterhaftung als „wirklichen Beitrag zur „Vision Zero“ (keine Toten mehr im Straßenverkehr) gut und richtig, sagt Unfallforscher Siegfried Brockmann. Im Falle der Handyblitzer aber lasse „Schilda grüßen“.

Die Meinungen darüber gehen auseinander. Datenschützer sehen ein substanzielles Problem bei der Anwendung des Systems. Polizeibeamte, die dessen Nachweis als probates Mittel zur Unfallbekämpfung erbringen sollen, wollen aufgrund bisher gemachter Erfahrungen eine juristisch unanfechtbare, weil beweisführende Zuordnung von Täter und Tatnachweis erkennen.

Zum Ende des Jahres, wenn Trier und Mainz ihre Aufgaben erledigt haben, wird man schlauer sein. Und hoffentlich nicht zu der Erkenntnis gekommen sein, dass gut gemeint nicht immer gut gemacht ist.

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