Trier/Luxemburg Konfession darf bei der Jobvergabe nicht immer eine Rolle spielen

Trier/Luxemburg · Die kirchlichen Arbeitgeber in der Region Trier sehen ein aktuelles EU-Urteil gelassen.

Trier/Luxemburg: Konfession darf bei der Jobvergabe nicht immer eine Rolle spielen
Foto: dpa/Arno Burgi

Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Das Urteil könnte Auswirkungen für etliche kirchliche Arbeitgeber in Deutschland haben. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi beschäftigen sie insgesamt etwa 1,5 Millionen Menschen. Die Diakonie ist mit mehr als 525 700 hauptamtlich Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Bei der Caritas arbeiten rund 620 000 Menschen. In der Region Trier sind mehrere Zehntausend Menschen bei kirchlichen Arbeitgebern beschäftigt, darunter sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindergärten oder die Caritas.

Ist das aktuelle EuGH-Urteil dort ein Thema? „Im Gesundheits- oder Pflegebereich können sich die Arbeitgeber gar nicht erlauben, nur auf christliche Beschäftigte zu setzen“, sagt ein Insider, der anonym bleiben möchte. Wer qualifiziert sei, werde eingestellt – „egal ob er Christ, Muslim oder konfessionslos ist“.

Beim Trierer Brüderkrankenhaus, mit 2400 Beschäftigten einer der größten regionalen Arbeitgeber, heißt es, man erwarte, „dass sich Bewerber mit den christlichen Werten identifizieren“. So stehe es auch auf den Stellenausschreibungen, sagt Sprecherin Anne Britten. Trotzdem: Auch im BKT arbeiteten Menschen anderer Religionsgemeinschaften oder Konfessionslose, sagt Hausoberer Markus Leineweber. Eine ähnliche Auskunft gibt es auch im Trierer Mutterhaus (2600 Beschäftigte). „Selbstverständlich arbeiten im Klinikum Menschen verschiedenster Religionen und Konfessionen und auch Menschen ohne Bekenntnis“, sagt Sprecherin Helga Bohnet. Im Bewerbungsverfahren orientiere sich das Haus an der Qualifikation des Kandidaten. Und anderswo? Sieht es nicht viel anders aus. Je größer das Unternehmen, desto bunter die Zusammensetzung des Personals.

Im Trierer Generalvikariat wird das Luxemburger Urteil denn auch gelassen gesehen. „Wir sehen keinen Widerspruch zwischen dem Urteil und unserer Einstellungspraxis“, sagt Bischofssprecherin Judith Rupp. Eine andere Bistumsbeschäftigte verweist darauf, dass es im Generalvikariat  inzwischen sogar eine muslimische Sekretärin gebe.

In dem vor dem Europäischen Gerichtshof  verhandelten Fall hatte sich eine konfessionslose Frau auf eine für 18 Monate befristete Referentenstelle bei der evangelischen Diakonie beworben. In der Stellenanzeige hieß es, dass die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland angehörenden Kirche vorausgesetzt werde. Da die Frau konfessionslos war, wurde sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und klagte wegen religiöser Diskriminierung auf eine Entschädigung in Höhe von 10 000 Euro.

Der Fall ging in Deutschland mit widersprüchlichen Urteilen durch die Instanzen. Das Bundesarbeitsgericht bat die Kollegen in Luxemburg schließlich um Auslegung des EU-Diskriminierungsverbots.

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