Bußgelder Auch zu Hause drohen Bußgelder

Trier · Überall dort, wo die Notbremse eingelegt wurde, drohen nun Bußgelder, wenn man sich zu Hause mit mehr Personen als erlaubt, trifft. Das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz sieht Strafen von bis zu 25 000 Euro für Missachtung der Regeln vor.

Kontaktbeschränkungen in der Pandemie: Auch zu Hause drohen Bußgelder
Foto: picture alliance / Julian Strate/Julian Stratenschulte

Wer sich mit Freunden treffen will, muss aufpassen, ob er in einer Gegend wohnt, in der die Notbremse gilt – wo also die Inzidenz in den vergangenen Tagen über 100 lag. Dort gilt nicht nur eine Ausgangssperre ab 22 Uhr, man darf sich auch nur mit einer weiteren Person treffen – draußen und in den eigenen vier Wänden. Bislang galt in Rheinland-Pfalz die Devise: Privat ist privat. Es drohte keine Strafe, wenn man sich zu Hause nicht an die Kontaktbeschränkung hielt und sich mit mehr als der erlaubten Personenzahl getroffen hat. Das gilt auch weiterhin dort, wo die Notbremse nicht greift. Dort dürfen sich bis zu zwei Haushalte, maximal fünf Personen treffen. In der Region ist das derzeit nur in Trier der Fall.  

Überall dort, wo die Notbremse eingelegt wurde,  drohen nun Bußgelder, wenn man sich zu Hause mit mehr Personen als erlaubt, trifft. Das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz sieht Strafen von bis zu 25 000 Euro für Missachtung der Regeln vor. 

Die Landesregierung muss sich zwar an das Gesetz halten und auch erstmals Strafen androhen, wenn man sich zu Hause nicht an die Regeln hält. Allerdings schöpft sie den Strafrahmen nicht voll aus, wie ein Sprecher des Corona-Kommunikationsstabs der Staatskanzlei  sagte. „Wir erachten für den Regelfall ein Bußgeld von 50 Euro im privaten Raum als angemessen“, teilte er mit. Die 50 Euro müssen dann alle Personen zahlen, die sich „illegal“ getroffen haben. Da die private Wohnung „einen besonderen Schutz“ genieße, sei die Höhe des Bußgeldes dort geringer als für Verstöße im öffentlichen Raum. Dort drohen nämlich Bußgelder von 100 Euro pro Person.
Darf die Polizei jetzt ohne Anlass an der Wohnungstür klingeln? Wohl eher nicht. Es gelte „Augenmaß und Verhältnismäßigkeit“, so der Sprecher. „Anlassunabhängig wird die Polizei nicht in privaten Wohnungen kontrollieren.“

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