100 000 Euro gespart

FREUDENBURG. Die Themen Wasserauffangbecken und Haftungsanspruch der Gemeinde in puncto Hangrutsch behandelte der Gemeinderat ebenfalls in seiner Sitzung in dieser Woche.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Wasserauffangbecken in Freudenburg konnte Ortsbürgermeister Bernd Gödert eine erfreuliche Mitteilung machen: Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Projekt ist hinfällig. In der Gemeinderat-Sitzung am 20. April 2004 hatten Vertreter der Verbandsgemeinde Saarburg sowie die beauftragten Ingenieure die Pläne für das Projekt vorgestellt. An der Bachschlucht in Richtung Kollesleuken soll ein Rückhaltebecken errichtet werden. Darin soll das Niederschlagswasser aufgefangen werden, das dann im Freudenburger Bach abfließen kann. Mit 115 000 Euro sollte sich die Gemeinde am Bau des Beckens beteiligen, später auch 14,6 Prozent der Unterhaltungskosten, Ingenieurleistungen und Haftungskosten übernehmen. Die Ortsgemeinde sei für die so genannte Außengebietsentwässerung zuständig, hieß es. Ortsbürgermeister Bernd Gödert machte sich bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kundig und brachte in Erfahrung, dass diese Kosten nicht von der Ortsgemeinde zu tragen seien. In einem Schreiben vom 20. Januar teilte die SGD Bernd Gödert mit, dass bei dieser Aufgabe die Verbandsgemeinde in der Pflicht sei. "Die 100 000 Euro waren mit Sperrvermerk in den Haushalt 2005 eingestellt. Den Beschluss vom 20. April können wir somit aufheben", erklärte Gödert in der Rats-Sitzung. Was die Ratsherren und -frauen dann auch einstimmig taten. Mit zwölf Ja- und zwei Nein-Stimmen entschied der Rat darüber hinaus, ein Anwaltsbüro aus Andernach damit zu beauftragen, wegen der Hangrutsch-Geschichte am Eiderberg (TV vom 14. April) mögliche Haftungsansprüche der Ortsgemeinde gegenüber dem Kreis und der Verbandsgemeinde zu prüfen. "Wir sitzen immer noch auf 70 000 Euro als Konsequenz aus dieser Geschichte", erläuterte Gödert. "Wenn wir eine Chance haben wollen, dass das nicht allein an der Gemeinde hängen bleibt, müssen wir ein neutrales Gutachten vorlegen." Die Kreisverwaltung habe vorgeschlagen, Rechtsanwälte ausfindig zu machen und Gödert eine entsprechende Adressen-Liste vorgelegt. Frank Gerardy (SPD) betonte die Notwendigkeit dieser Prüfung: "Wir müssen solche Gutachten haben, denn freiwillig wird niemand zahlen. Unabhängig von dem Urteil ist es für uns wichtig, in der Sache Rückendeckung zu bekommen." Rund 1700 Euro sind für das Gutachten veranschlagt. Die Kosten trägt die Gemeinde.

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