1300 Unterschriften sollen zwei Schulen retten: Eltern kämpfen per Bürgerbegehren für Erhalt der Standorte Hentern und Mandern

Hentern/Mandern/Kell am See · Die Grundschulen in Mandern und Hentern sollen geschlossen werden. So hat es der Verbandsgemeinderat von Kell am See im Juli beschlossen. Doch gegen diese Entscheidung gibt es Widerstand. Gegner der Schulschließung haben gestern 1300 Unterschriften für ein Bürgerbegehren bei der Verwaltung eingereicht.

1300 Unterschriften sollen zwei Schulen retten: Eltern kämpfen per Bürgerbegehren für Erhalt der Standorte Hentern und Mandern
Foto: Axel Munsteiner (ax) ("TV-Upload Munsteiner"

Bevor Christina Lacour aus Hentern zum Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung nach Kell am See fährt, hat sie noch einen wichtigen Termin. Ihre Kinder müssen in die Grundschule Hentern gebracht werden, bevor sie sich auf den Weg zum 15 Kilometer entfernten Verwaltungssitz in Kell machen kann. Im Kofferraum hat sie Listen mit mehr als 1300 Unterschriften. Alle Unterzeichner sprechen sich für den Erhalt der zwei Grundschulen in Hentern und Mandern aus. Sie verlangen ein Bürgerbegehren (siehe Extra), um ihre Forderung durchzusetzen.

Die Initiatoren dieses Bürgerbegehrens wehren sich gegen die Schließung der beiden Grundschulen. Diese hatte der Verbandsgemeinderat im Juli mit den Stimmen aller drei im Gremium vertretenen Fraktionen (CDU, SPD, FWG) beschlossen. Sie ist Teil des Schulkonzepts, mit dem die Verwaltung künftig ganz auf die Grundschulstandorte Schillingen und Zerf setzt. Als wichtigstes Argument für diese Entscheidung wird der demografische Wandel - also, dass es immer weniger Erstklässler in der Region gibt - angeführt. "Langfristig können wir nur zwei Standorte ausreichend mit Mitteln und Lehrern ausstatten", sagte CDU-Fraktionssprecher Klaus Marx seinerzeit in der Ratssitzung (der TV berichtete). Ein weiteres Argument war die anstehende Fusion der Verbandsgemeinde Kell am See mit einer anderen Verbandsgemeinde: "Wir wollen das Thema nicht anderen Gremien überlassen, sondern selbst entscheiden, solange das noch möglich ist."Eltern: Haben stabile Zahlen


Doch die Eltern der Grundschüler in Hentern und Mandern wehren sich. Sie wollen nicht, dass die kleinen Schulen in den beiden Dörfern ihre Türen schließen. Miriam Grünewald-Kneer aus Baldringen hat in den vergangenen Wochen fleißig Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt: "Ich schätze die Arbeit der Lehrer an der Grundschule Hentern sehr. Jedes Kind wird hier individuell gefördert", sagt die Mutter einer zehnjährigen Tochter, die die vierte Grundschulklasse besucht. Der Erhalt der Schule sei ihr aber auch ein persönliches Anliegen, verrät Grünewald-Kneer, die auch Mitglied des Schulelternbeirats ist.

Esther Marx kämpft für die Rettung der Grundschule in Mandern. Die Vorsitzende des Schulelternbeirats widerspricht der These, dass die Schülerzahlen angeblich sinken: "Wir haben stabile Schülerzahlen." Der Mutter des neunjährigen Benedikts gefällt vor allem das pädagogische Konzept an der Schule. Sie zu schließen, wäre aus ihrer Sicht Geldverschwendung. "Die Schule wurde erst vor kurzem saniert, der Brandschutz komplett erneuert."
Lacour kritisiert die Entscheidung ebenfalls: "Bislang ist nicht mal ein Konzept vorhanden, wie die Zusammenführung der Grundschulen funktionieren soll." So würden die Kinder in Schillingen beispielsweise Druckschrift lernen, während ihre Kinder noch Schreibschrift lernen. Auch die verwendeten Bücher seien unterschiedlich. Sie kämpfe auch für den Erhalt der kleinen Schule Hentern, sagt Lacour, weil die Schüler hier lernten, Altersstufen übergreifend miteinander klarzukommen und Rücksicht zu nehmen.Extra

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Foto: (h_hochw )

Wollen Bürger über eine Angelegenheit ihrer Orts- oder Verbandsgemeinde selbst entscheiden, können sie einen Bürgerentscheid beantragen. Diesen Antrag nennt man Bürgerbegehren. Die Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz regelt im Paragrafen 17a, wie dabei vorzugehen ist: Das Begehren muss schriftlich bei der Verwaltung eingereicht werden - spätestens vier Monate nach dem Beschluss, gegen den es sich richtet. Das Begehren zum Erhalt der Grundschulen in der VG Kell wurde fristgerecht abgegeben, vor dem Stichtag 14. November. Laut Gemeindeordnung sind bei Gemeinden unter 10 000 Einwohnern Unterschriften von neun Prozent der bei der letzten Wahl wahlberechtigten Einwohner vorzulegen. In der Verbandsgemeinde Kell am See waren 2014 zur Kommunalwahl 7811 Bürger stimmberechtigt. Um den VG-Ratsbeschluss zur Schließung der Grundschulen Hentern und Mandern aufzuheben, hätten demnach 703 Bürger das Bürgerbegehren unterzeichnen müssen. Unterzeichnet haben 1300. Der VG-Rat muss sich daher mit dem Thema nochmals befassen. Bleibt er bei seinem Beschluss, folgt ein Bürgerentscheid. cweb/itz

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