28-Jähriger Brandstifter muss in die Psychiatrie

Das Landgericht Trier hat einen 28-Jährigen aus Wittlich wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Der Mann hatte versucht, im Oktober vorigen Jahres das Haus seiner Großmutter in Brauneberg-Hirzlei anzuzünden. Nachbarn konnten das Feuer rechtzeitig löschen.

 Dieses alte Haus im Brauneberger Ortsteil Hirzlei wäre am 4. Oktober beinahe abgebrannt. Der Enkelsohn der Bewohnerin hatte versucht, es mit Heizöl anzuzünden.Foto: Archiv/Agentur siko

Dieses alte Haus im Brauneberger Ortsteil Hirzlei wäre am 4. Oktober beinahe abgebrannt. Der Enkelsohn der Bewohnerin hatte versucht, es mit Heizöl anzuzünden.Foto: Archiv/Agentur siko

Brauneberg. Als die Feuerwehrmänner am Montag, 4. Oktober, um die Mittagszeit das Wohnhaus einer 74-jährigen Frau in Brauneberg betraten, war ihnen sofort klar: Hier wollte jemand das komplette Haus abfackeln. Sie entdeckten eine größere Menge Heizöl, die über alle Etagen auf Böden und Wänden verschüttet war. Auch mehrere Streichholzbündel fanden sie in dem Haus. Dass das Haus nicht abbrannte, war dem schnellen Eingreifen zweier Nachbarn zu verdanken.

Der Brandstifter hatte in der angebauten Scheune bereits Papier und Plastikteile in Brand gesetzt. Der Qualm drang in die Wohnräume und nach außen, so dass die Nachbarn auf das Feuer aufmerksam wurden. Sie eilten sofort zu der Scheune und konnten mit Wasser aus einem Gartenschlauch das Feuer fast komplett löschen. Den Rest erledigte die Feuerwehr.

Mann wird regelmäßig überprüft



Noch am gleichen Tag fahndete die Polizei nach dem damals 27-jährigen Enkel, der zusammen mit seiner Großmutter in dem Haus wohnte. Er war kurz vor dem Brand vor dem Haus gesehen worden und danach verschwunden. Seine Großmutter befand sich an dem Tag bei ihrer Schwester in Münster/Westfalen.

Nach Auffassung des Landgerichts Trier, das gestern den Fall vor der dritten Großen Strafkammer verhandelte, war der Mann zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Er habe aufgrund einer psychischen Erkrankung gehandelt. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an - unbefristet. Die Kammer wird in regelmäßigen Abständen prüfen, ob weiterhin von dem Mann eine Gefahr gegenüber der Allgemeinheit ausgeht. sim

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