Pandemie Zu viele Infektionen: Saarburger Grundschule St. Laurentius schließt vorerst
Saarburg · 36 Corona-Infektionen wurden laut Gesundheitsamt Trier-Saarburg bei Schülerinnen und Schülern der Grundschule St. Laurentius festgestellt. Deshalb wird der Schulbetrieb bis Freitag, 28. Januar, eingestellt. Und auch an anderen Schulen könnten es zu Schließungen kommen.
Diese Entscheidung hat das Gesundheitsamt Trier-Saarburg am Donnerstag in Abstimmung mit der Schulleitung, dem Schulträger Verbandsgemeinde Saarburg-Kell sowie der Schulbehörde ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) getroffen.
Die Corona-Infektionen verteilen sich in der Schule laut Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung, über sämtliche Klassen hinweg. Zunächst habe es nur Einzelfälle gegeben, die Zahl sei dann schlagartig auf aktuell 36 angewachsen.
216 Schüler besuchen die Schule, 20 Lehrer unterrichten dort. Die Eltern würden durch die Schule über die notwendigen Maßnahmen informiert, heißt es.
Und wie sieht es an anderen Schulen aus? Laut Müller gibt es weitere Schulen mit hohen Corona-Fallzahlen. Das bedeutet, dass auch weitere Schulschließungen folgen könnten. Derzeit wurden in 21 Kitas, elf Grundschulen und zehn weiterführenden Schulen Covid-19-Infektionen festgestellt.
Und was tun nun Eltern, die nicht arbeiten gehen können, weil sie zu Hause auf ihr Kind aufpassen müssen? Eltern, die wegen coronabedingten Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, haben Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, heißt es auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums. Jedem Elternteil stünden pro Jahr 30 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern habe jedes Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende erhöhe sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.
Eltern könnten bis einschließlich 19. März diesen Jahres Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank sei, sondern zu Hause betreut werden müsse, weil Schule oder Kita seitens der Behörden geschlossen worden seien.