Ärger mit tückischen Paragrafen

LORSCHEID. Einige Tage Bauverzögerung und Mehrkosten von knapp 5000 Euro: Das sind die Folgen einer fehlerhaften Ausschreibung der Gemeinde Lorscheid für das Straßenbauprojekt Flachsfelder.

Konkret handelt es sich bei der Baumaßnahme um Wasser- und Kanalanschlüsse sowie eine Erneuerung der Fahrbahndecke im Bereich Flachsfelder, Krippenweg und Wiesenstraße. Als eigenes Los hatte der Gemeinderat den Bau einer Wasserrinne am Straßenrand ausgeschrieben und am 29. Juli auch an den Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot vergeben.Daufenbacher Firma legte Einspruch ein

Gegen diese Vergabe legte eine mitbietende Firma aus Daufenbach Einspruch ein - mit Recht, wie die Vergabeordnung für Bauleistung-Stelle (VOB) in Koblenz in ihrem Gutachten urteilte. Grund: Die Gemeinde hatte in der Ausschreibung zwei Alternativangebote eingefordert - eines für eine dreireihige, teurere Wasserrinne und eines für eine billigere Variante aus nur zwei Steinreihen, die so genannte Alternativ-Position. Nach den Preisen für diese Alternativ-Position hatte der Gemeinderat dann den Auftrag vergeben. Genau dies sei jedoch rechtlich nicht zulässig, sagt Katharina Lenhart, die geschäftsführende Beamtin der VOB-Stelle.Leistungs-Beschreibung muss "unzweideutig" sein

Lenhart: "Nach Paragraf neun der VOB muss der Auftraggeber die Leistung in der Ausschreibung unzweideutig beschreiben. Dadurch sollen Manipulationen vermieden werden." Ein Alternativ-angebot einzufordern sei deshalb unzulässig, sagt die Baurechts-Expertin. Die "Bestellung eines Leistungskatalogs", aus dem man sich dann das Gewünschte herauspicken und eventuell unliebsame Bewerber ausstechen könne, sei nicht rechtens. Dies habe der Gemeinderat auf keinen Fall im Sinn gehabt, sagt Ortsbürgermeister Karl-Heinz Knobloch. "Wir wollten nur das für den Bürger preisgünstigste Angebot", so Knobloch. Und das sei eben die zunächst gewählte Wasserrinne mit zwei Steinreihen gewesen. Die Wirtschaftlichkeit hatte auch für die Empfehlung des zuständigen Planungsbüros Gatzen den Ausschlag gegeben. In der damaligen Sitzung des Gemeinderates erklärte Rolf Gatzen, die von seinem Büro gewählte Form der Ausschreibung sei bislang noch nicht beanstandet worden. Gegenüber dem Trierischen Volksfreund war Rolf Gatzen allerdings nicht zu einer Stellungnahme bereit. Nach dem Einspruch der mitbietenden Baufirma hatte die Verbandsgemeinde die VOB-Stelle Koblenz um ein rechtliches Gutachten ersucht. "Wir haben nur eine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben", sagt Lenhard, eine rechtliche Weisungsbefugnis habe die VOB-Stelle nicht.Rinne wird drei Prozent teurer

Der Gemeinderat Lorscheid schloss sich der Rechtsauffassung der VOB-Stelle an und vergab den Auftrag für die Wasserrinne an die Firma aus Daufenbach, die das günstigste Angebot für die dreizeilige Wasserrinne gemacht hatte. Die wird nun nach Auskunft von Ortsbürgermeister Knobloch etwa drei Prozent teurer als die für die billigere Variante veranschlagten 187 000 Euro, von denen die Gemeinde 160 000 Euro tragen müsse. Den Rest übernehme die Verbandsgemeinde. Knobloch hofft nun, dass die Arbeiten in der zweiten Septemberhälfte beginnen können und vor dem Winter eine erste Asphaltdecke auf der Straße aufgebracht sei - mitsamt der dreizeiligen Wasserrinne.

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