Ärger um eine Bahnfahrt nach Trier

Wasserliesch/Konz · Ein Wasserliescher liegt im Clinch mit der Deutschen Bahn. Er soll 40 Euro wegen Schwarzfahrens zahlen. Dabei wollte er die 2,45 Euro teure Fahrt am Automaten bezahlen. Das Gerät hat aber nicht funktioniert. Ein Zugbegleiter wollte ihm trotzdem kein Ticket verkaufen. Der TV hat nachgehört, was dahinter steckt.

 Ein moderner, mehrsprachig bedienbarer Fahrschein-Automat bietet auf dem Traben-Trarbacher Bahnhof Zugriff auf das gesamte Fahrkarten-Angebot. Aus dem Konjunkturprogramm des Bundes wird ferner ein Schriftanzeiger installiert, der die Reisenden künftig über Zugverspätungen informiert. TV-Foto: Gerda Knorrn-Belitz

Ein moderner, mehrsprachig bedienbarer Fahrschein-Automat bietet auf dem Traben-Trarbacher Bahnhof Zugriff auf das gesamte Fahrkarten-Angebot. Aus dem Konjunkturprogramm des Bundes wird ferner ein Schriftanzeiger installiert, der die Reisenden künftig über Zugverspätungen informiert. TV-Foto: Gerda Knorrn-Belitz

Wasserliesch/Konz. Edmund Feld aus Wasserliesch ärgert sich über die Deutsche Bahn. Ein Fahrkartenautomat hat seinen Geldschein nicht angenommen. Ein Zugbegleiter wollte nicht, dass er ein Ticket bei ihm nachlöst, und die DB Vertrieb GmbH in Baden-Baden hat ihm eine Rechnung geschickt. Er soll 40 Euro wegen Schwarzfahrens zahlen. Der Grund dafür ist wahrscheinlich, dass er eine Bahnfahrt, die 2,45 Euro kostet, mit einem Zehn-Euro-Schein bezahlen wollte.

Das Vorspiel: Am 3. November will Feld mit dem Zug vom Bahnhof Konz-Mitte nach Trier zu einem Arzttermin fahren. Ein Ticket kann er in Konz nicht lösen. Der Banknoteneinzug des Fahrkartenautomatens sei kaputt gewesen, erzählt Feld. Er versucht es mit drei verschiedenen Zehn-Euro-Scheinen. Der Automat spuckt sie wieder aus. Kleingeld hat er nach eigener Aussage "ausnahmsweise" nicht bei sich, um die 2,45 Euro zu bezahlen. Der Termin in Trier ist jedoch wichtig, so dass er auch ohne Ticket in den Zug steigt.
Der Vorfall: Im Waggon fängt das Drama an. Verzweifelt versucht Feld, einen Zugbegleiter davon zu überzeugen, dass der Automat defekt war.
Er ruft den Schaffner zu sich und will ein Ticket nachlösen. Der Bahnmitarbeiter habe ihm die Geschichte nicht abgenommen.
"Darauf gab mir Ihr Zugbegleiter recht grob zu verstehen, dass ich für ihn ein Schwarzfahrer sei", schreibt Feld in einem Beschwerdebrief an die Bahn. Zugehört habe der Mann ihm nicht. Seine Argumente habe er als uninteressant bezeichnet. Das Ergebnis: Der Schaffner drängt Feld dazu, seine Personalien anzugeben. "Ich kam mir in der gesamten Situation hilflos vor", sagt der ehemalige Lehrer.

´Das Nachspiel: Feld beschwert sich direkt nach dem Vorfall schriftlich bei der Bahn über das Verhalten des Zugbegleiters. Die Rückfahrt nach Wasserliesch hat er zuvor an einem Automaten im Trierer Hauptbahnhof mit einem der Zehn-Euro-Scheine bezahlt, die der Konzer Automat nicht angenommen hat.
Telefonisch habe sich bereits ein Bahnmitarbeiter der DB Regio AG Südwest in Saarbrücken entschuldigt.
Am 14. November folgt auch eine schriftliche Entschuldigung: "Es tut mir leid, dass Sie am Fahrscheinautomaten in Konz-Mitte keinen Fahrschein mit einem Zehn-Euro-Schein bekommen haben", schreibt ein Bahnmitarbeiter aus Saarbrücken an Feld. Das Verhalten des Zugbegleiters werde zur internen Klärung an den Vorgesetzten weitergeleitet. Nach den Tarifbestimmungen habe der Zugbegleiter aber korrekt gehandelt, steht weiter in dem Schreiben. Doch was sind das für Tarifbedingungen?

Die TV-Anfrage: "Natürlich müssen nicht immer gleich 40 Euro bezahlt werden. Sollte jemand behaupten, dass ein Automat defekt gewesen sei, muss man verständlicherweise immer seine Personalien festhalten", heißt es bei der Bahn-Pressestelle auf TV-Anfrage.
Die Bahn prüfe dann, ob die Angaben der Kunden richtig seien. "Wenn ja, ist alles erledigt. Wenn nein, wird der Reisende aufgefordert, den Differenzbetrag zu 40 Euro nachzuzahlen", schildert ein Bahnsprecher das Vorgehen.
Aufhorchen lässt jedoch ein Zusatz: Die Kunden sollten darauf achten, kleine Beträge nicht mit großen Scheinen zu zahlen. Die akzeptierten Scheine würden angezeigt.
So werden zum Beispiel an den Automaten in Konz, Trier und Wasserliesch bei Kurzstrecken auch Zehn-Euro-Scheine als mögliches Zahlungsmittel angezeigt.
Wenn der Scheineinzug kaputt ist, drohen dem Kunden trotzdem Konsequenzen: "Wenn der Automat Scheine nicht akzeptiert, ist er aber nicht gestört", sagt der Bahnsprecher.
Die Folgerung: Für Feld - und mit ihm für alle Bahnkunden - könnte das bedeuten, dass er 40 Euro wegen Schwarzfahrens zahlen muss, weil er kein Kleingeld dabei hatte. Die entsprechende Zahlungsaufforderung hat er von der DB Vertrieb GmbH in Baden-Baden bekommen.
Meinung

Der Kunde ist der Dumme
Der Vorfall in Wasserliesch scheint auf den ersten Blick ein Einzelfall zu sein. Doch an diesem Einzelfall lässt sich ein kundenunfreundliches Vorgehen der Deutschen Bahn ableiten. Nicht der unfreundliche Schaffner und auch nicht die Vorgehensweise, die Personalien aufzunehmen, wenn ein Kunde kein Ticket hat, sind ausschlaggebend. Verfehlungen Einzelner sind überall möglich, der grundsätzliche Schutz vor Schwarzfahrern ist okay. Doch einen Automaten, der offensichtlich nicht funktionstüchtig ist, wenn er keine Scheine annimmt, als nicht defekt zu deklarieren, ist nicht in Ordnung. Hier wird der Kunde dafür bestraft, dass ein Unternehmen kein Wechselgeld vorhält. Das ist bestimmt nicht im Sinne der Kunden. c.kremer@volksfreund.de

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