Ärger wegen Behördenbrief zu Golfpark

Tawern · Investor Antoine Feidt hat seine Pläne für das Golfparkprojekt auf dem Fellericher Plateau im Tawerner Gemeinderat vorgestellt. Ein Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sorgte für größere Irritationen.

Ärger wegen Behördenbrief zu Golfpark
Foto: Christian Kremer

Tawern. Der Ortsgemeinderat hat dem neuen Bürgerhaus in Tawern am Donnerstagabend politisches Leben eingehaucht - und das mit einer hitzigen Debatte. Deren Gegenstand war ein Dauerthema: der Bau eines Golfparks samt Wohngebiet und Hotel auf dem Fellericher Plateau. In dem seit zehn Jahren andauerndem Planungsverfahren haben sich die Parteifronten zwischen CDU-Mehrheit und SPD-Opposition schon lange verhärtet. Allein die Anwaltskosten der Verbandsgemeinde (VG) Konz sowie der Ortsgemeinden Tawern und Temmels von 225 000 Euro in den vergangenen vier Jahren zeigen, dass hier mit harten Bandagen gekämpft wird.
Für das Projekt hat der letzte verbliebene Investor Antoine Feidt aus Luxemburg mit seiner neuen Gesellschaft Fellericher Plateau GmbH Ende August neue Pläne angekündigt, die sich nur auf Tawerner Gebiet beziehen. Zugleich erklärte die alte Investorengesellschaft das größere Projekt auf Tawerner und Temmelser Gebiet für gescheitert. Die CDU-Mehrheit im Tawerner Gemeinderat leitete daraufhin ein beschleunigtes Bauverfahren ein (der TV berichtete). Am Donnerstag wurden Planentwürfe (siehe Extra) vorgestellt, doch zentraler Diskussionspunkt war ein Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, der Landesbehörde in Koblenz, die sich unter anderem um Raumordnungs- und Umweltfragen kümmert. Auf Anfrage der Tawerner SPD-Fraktionschefin Karla Kroon hatte die Behörde Stellung zu dem Projekt bezogen - bevor der Gemeinderat sie über die am Donnerstag beschlossene frühzeitige Beteiligung dazu aufgefordert hatte.
Planungshoheit hat Gemeinde



Sinngemäß heißt es in dem SGD-Nord-Schreiben, dass eine Neubeurteilung des geänderten Planungskonzepts in Bezug auf die Raumordnung notwendig werde. Man könne dieser Beurteilung zwar nicht vorgreifen, aber wahrscheinlich komme heraus, dass das Projekt nicht den Zielen des übergeordneten Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV entspreche. Das LEP IV regelt auf Landesebene, wie bestimmte Flächen genutzt werden dürfen, und liegt Flächennutzungsplänen zugrunde. Unterschrieben ist das Papier von Dagmar Barzen, SPD-Mitglied und bis vor kurzem Leiterin der SGD-Nord, jetzt Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.
"Wie kann jemand eine Neubewertung ankündigen und gleichzeitig eine Neubewertung machen", fragte sich der Anwalt der Gemeinde, Klaus Laubenstein. Damit mache die SGD-Nord ein rechtliches Thema zu einem Politikum.
"Die gleiche Behörde hat früher deutlich gemacht, dass das Projekt auch nur auf Tawerner Gebiet möglich ist", setzte er hinzu. Das bestätigten Investorenanwalt Curt Jeromin und der Tawerner Ortsbürgermeister Josef Weirich. Das sei bei einer Sitzung der SGD-Nord in Koblenz im Herbst 2008 so gesagt worden.
Die SGD-Nord habe sich zu dem Gemeinderatsbeschluss im August geäußert, sagte Behördensprecherin Sandra Hansem-Spurzem auf TV-Anfrage. Die Planungshoheit bleibe Sache der Gemeinde.
Mit dem Schreiben werde einer umfassenden Prüfung nicht vorweggegriffen. "Darüber hinaus ist seitens der SGD-Nord keine Aussage getroffen worden, dass dieses Projekt lediglich auf Tawerner Gemarkung verwirklicht werden könne", widerspricht Hansem-Spurzen den Anwälten und Weirich.Meinung

Drei Erkenntnisse nach der Sitzung
Der Golfparkplan für das Fellericher Plateau bleibt das umstrittenste Projekt in der Verbandsgemeinde Konz. Die politischen Fronten zwischen CDU und SPD in Tawern sind verhärtet wie eh und je, auch wenn es sich rein rechtlich gesehen um ein komplett neues Projekt handelt. Die neuen Entwicklungen machen aber mehrere Dinge deutlich. Erstens: Die Profiteure sind bisher die Anwälte. Je länger das Verfahren dauert, desto mehr Steuergeld fließt in die Rechtsberatung. Zweitens: Behörden sind politische Akteure und keine neutralen Instanzen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hätte warten müssen, bis sie rein rechtlich gesehen an der Reihe gewesen wäre, sich zu äußern. Ihr Vorstoß ist ein Fehler. Drittens: Der Ausgang des Verfahrens hängt von der rechtlichen Bewertung der Juristen in verschiedenen Behörden ab. Bis zur Entscheidung kann es also lange dauern. Schließlich gilt besonders bei komplizierten Verfahren der Grundsatz: Drei Juristen, vier Meinungen. c.kremer@volksfreund.de

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