Ärger wegen Verkehrsbehörden: Konzer wollen ihre Spur zurück

Konz · Etliche Autofahrer haben sich beschwert, seit im September die Wiltinger Straße an der Kreuzung zur Niedermenniger Straße schmaler gemacht wurde. Nun streiten sich die Verkehrsbehörden darüber, wie man die Situation wieder anders regeln kann.

So sieht es an der Kreuzung Wiltinger Straße/Niedermenniger Straße aus: Seit April verhindern die gelben Bodenschwellen, dass Autos nebeneinander in den Kreuzungsbereich fahren. TV-Foto: Friedemann Vetter

So sieht es an der Kreuzung Wiltinger Straße/Niedermenniger Straße aus: Seit April verhindern die gelben Bodenschwellen, dass Autos nebeneinander in den Kreuzungsbereich fahren. TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (VE._) ("TV-Upload Vetter"

Konz. So mancher Autofahrer ist nicht gerade amüsiert über die neue Regelung. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier hat die Verkehrsführung an einer der wichtigsten Kreuzungen in der Stadt Konz verändert. Statt der breiten Spur an der Ausfahrt der Wiltinger Straße (K 133) zur Niedermenniger Straße (L 138), wo zwei Autos nebeneinander passten, ist seit Mitte September nur noch eine schmale Spur vorhanden. Fast verschwundene Markierungen deuten darauf hin, dass dort mal eine zweite gewesen sein könnte. Doch: Wo früher die Fahrzeuge nach rechts in Richtung Schulzentrum abbiegen konnten, sind heute gelbe Bodenschwellen befestigt.

Dass die Rechtsabbiegerspur weggefallen ist, führt vor allem im morgendlichen Berufsverkehr zu längeren Staus in Richtung Wiltingen und Berendsborn. Das wiederum verärgert die Autofahrer. Etliche von ihnen haben sich beschwert - bei der Verwaltung in Konz und im sozialen Netzwerk Facebook. Viele von ihnen wollen die alte Verkehrsführung zurück. Doch das geht laut LBM Trier wegen des Fußgängerüberwegs an der Kreuzung nicht. Denn laut der Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) dürfen Zebrastreifen nur dorthin, "wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss." Klaus Wagner vom LBM erklärt: "Hintergrund dieser Regelung ist es, dass Fußgänger hinter einem anhaltenden Fahrzeug auf der einen Spur für ein heranfahrendes Fahrzeug auf der danebenliegenden Spur verdeckt werden."

Davon gehe eine "erhebliche Gefahr für den Fußgänger" aus. "Diese Situation war am Knotenpunkt L 138/ K 133 gegeben", sagt Wagner. Doch so gefährlich, wie der LBM es dartstellt, scheint die Kreuzung nicht zu sein. Zumindest erklärt der Leiter der zuständigen Polizeiinspektion in Saarburg auf TV-Anfrage, dass es an der Kreuzung zumindest in den vergangenen zwei Jahren keinen Unfall mit Fußgängern gegeben habe.
Trotzdem prüft der LBM weiter: Die Verlegung des Zebrastreifens in Richtung Wiltingen sei wegen des dadurch entstehenden Umwegs von 50 Metern nicht akzeptiert worden, erklärt Wagner. Deshalb sei Ende August angeordnet worden, die Spuren zusammenzulegen. Das wollen sowohl die Konzer Verwaltung als auch der Landtagsabgeordnete Bernhard Henter (CDU) rückgängig machen lassen. Er fordert in einer Pressemitteilung, "dass die Abbiegespur in Richtung Niedermenniger Straße schnellstens wieder geöffnet wird." Der LBM müsse prüfen, ob eine Verlegung des vorhandenen Zebrastreifens oder der Einbau einer Querungshilfe möglich sei, schreibt Henter. So könne sowohl dem Verkehrsfluss als auch den Interessen der Fußgänger Rechnung getragen werden.

Auch die Konzer Verwaltung habe den LBM in Trier wegen diverser Beschwerden nochmals aufgefordert, die Maßnahme zu überprüfen, sagt Behördensprecher Wagner. Weil es sich bei dem Überweg einerseits um einen stark frequentierten Schulweg handele und die Rechtsabbieger aus LBM-Sicht eine nachgeordnete Rolle spielen, habe der LBM Trier zunächst empfohlen, an der derzeitigen Regelung festzuhalten. Die Konzer Verwaltung habe nun eine Überprüfung der Situation durch die Obere Straßenverkehrsbehörde veranlasst. Diese Behörde sitzt in Koblenz. Es handelt sich um den übergeordneten LBM Rheinland-Pfalz. Wagner: "Sobald von dort eine Entscheidung vorliegt, werden wir das weitere Vorgehen mit der Konzer Verwaltung abstimmen."Meinung

Behördenposse nimmt ihren Lauf
Es ist verständlich, dass die Autofahrer ihre Spur zurück wollen. Denn morgens im Berufsverkehr ist an der Kreuzung Ecke Wiltinger Straße/Niedermenniger Straße viel los. Trotzdem kam es in den vergangenen Jahren nie zu Unfällen mit Fußgängern. Deshalb dürfte es eigentlich kein Problem sein, die alte Verkehrsführung wieder herzustellen - zumal die Richtlinie, die der LBM heranzieht, vielleicht gar nicht greifen muss. Darin heißt es ja, dass ein Zebrastreifen nur dort hin darf, wo "ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zu finden ist". War das nicht in Konz der Fall? War dort wirklich eine richtige Rechtsabbiegespur, oder haben die Autofahrer die Breite der Straße genutzt, um sich nebeneinander einordnen? Wenn in diesem Fall kein Zebrastreifen erlaubt wäre, müsste der LBM an hunderten Stellen im Namen der Sicherheit mit der oben zitierten Richtlinie eingreifen - zum Beispiel in der Trierer Mustorstraße an der Konstantinbasilika, wo täglich tausende Trierer und Touristen entlanglaufen. Bei solch absurden Vorgängen bleibt nur eine Frage: Haben Behörden - wegen des Falles in Konz sind zurzeit vier beteiligt - nichts Wichtigeres zu tun? c.kremer@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort