Freudenburg/Trier Chef der Kommunalaufsicht wird Ortsbürgermeister in Freudenburg

Freudenburg/Trier · Nicht nur das Ergebnis macht die Wahl von Alois Zehren zum Freudenburger Ortsbürgermeister zur Besonderheit. Zehren ist Leiter der Kommunalaufsicht im Kreis Trier-Saarburg, hat also die Aufsicht über die Gemeinden. Dass er sich künftig nicht selbst kontrolliert, verhindert eine spezielle Regelung.

 Der neue Ortschef von Freudenburg Alois Zehren (Mitte) und zwei der drei Beigeordneten: Stephan Weber (links) und Jürgen Folz.

Der neue Ortschef von Freudenburg Alois Zehren (Mitte) und zwei der drei Beigeordneten: Stephan Weber (links) und Jürgen Folz.

Foto: TV/Marion Maier

Klarer konnte ein Ergebnis nicht ausfallen als in der ersten Sitzung des neuen Ortsgemeinderats in Freudenburg.

Wahl mit allen Stimmen Mit 16 von 16 Stimmen hat das Gremium Alois Zehren zum Ortschef gewählt. Der 59-Jährige mit zehn Jahren kommunalpolitischer Erfahrung war im Mai für die SPD in den Rat gewählt worden. Da in Freudenburg niemand für das Amt des Ortsbürgermeisters kandidiert hatte, hatten die Sozialdemokraten ihn in der Sitzung als Kandidaten vorgeschlagen. Dem haben sich die beiden anderen Fraktionen, die Unabhängige Wählergruppe Freudenburg (UWF) und die Wählergruppe Bräutigam, angeschlossen. Der Rat war sich nach Vorgesprächen also einig. Zehren bedankte sich für den Vertrauensvorschuss und bot allen eine faire Zusammenarbeit an. „Ich bin ein Teamplayer“, sagte er. Analog zu Franz Müntefering, der den SPD-Vorsitz als „schönstes Amt neben dem Papst“ bezeichnet hatte, stellte er fest: „Ortsbürgermeister ist das schönste Amt neben dem Pastor.“ Gelächter folgte. Weiter fuhr Zehren fort: „Ich übernehme eine sehr geordnete Gemeinde. Und als Leiter der Kommunalaufsicht kenne ich sie alle.“

Die Besonderheit im Fall Zehren Und damit hat er selbst eine Besonderheit seiner Wahl angesprochen. Als Leiter der Kommunalaufsicht im Kreis Trier-Saarburg prüft Zehren, ob sich Gemeinden an Recht und Gesetz halten, insbesondere, wenn sie ihren Haushalt aufstellen. Damit der Verwaltungsmann Zehren künftig nicht über den Ortschef Zehren wacht, tritt nun Paragraf 5 des Kommunalwahlgesetzes in Kraft. Darin heißt es einerseits, dass jemand nicht Mitglied des Gemeinderats werden kann, wenn er hauptamtlich in der Staatsaufsicht über die Gemeinde tätig ist (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat). Andererseits wird die Möglichkeit eingeräumt, dass sich der Betreffende von den genannten Aufgaben entbinden lässt.

Dies hatte Zehren vorab für den Fall seiner Wahl beantragt. Landrat Günther Schartz, der sich derzeit in Urlaub befindet, hatte ihn entsprechend schriftlich „von den Aufgaben der Staatsaufsicht über die Ortsgemeinde Freudenburg entbunden“. Mit eingeschlossen ist die Aufsicht über die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und über Zweckverbände, soweit Freudenburg betroffen ist. Generell sagte Zehren: „Landrat Schartz hat mir seine Unterstützung signalisiert.“

Ähnliche Beispiele Freudenburg ist nicht der erste Ort, in dem ein Leiter der Kommunalaufsicht gleichzeitig in einem Ortsgemeinderat aktiv und deshalb von der Staatsaufsicht für diesen Ort befreit ist. Laut Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, war dies auch vor etwa 15 Jahren bei dem Ayler Ratsmitglied Johannes Minn der Fall. Müller sieht generell kein Problem darin, wenn Beschäftigte der Verwaltung ein Mandat in einer Ortsgemeinde übernehmen.

Als Tawerner Ortschef spricht er aus eigener Erfahrung. Müller: „Der Betroffene und auch die Kollegen sind um so penibler darauf bedacht, dass kein Verdacht auf irgendeine Vorteilsnahme entsteht. Die Kollegen lassen mir beispielsweise nichts durchgehen.“ Alle wüssten, dass sie unter besonderer Beobachtung stünden. Er selbst beantwortet auch keine Fragen an die Kreisverwaltung zu Tawern. Das übernehme nach ungeschriebenem Gesetz seine Kollegin. Müller sieht Vorteile, wenn Verwaltungsmitarbeiter ehrenamtlich in den Kommunen aktiv sind. Er sagt: „So jemand kennt den Apparat und kann die Klaviatur der kommunalen Verwaltung spielen.“ Nicht unerhebliche Vorteile beim Amt des Ortsbürgermeisters, dessen Belastung Müller insbeondere in großen Gemeinden als „zeitweise grenzwertig“ bezeichnet.

Fünf Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind laut Müller derzeit Ortsbürgermeister. Neben ihm und Zehren sind dies Karl-Peter Binz (Sozialamt/Wawern), Stephan Denis (Umweltamt/Naurath/Eifel) und Andreas Beiling (Jugendamtsleiter/Oberbillig).

 Sabine Lichtherz (SPD) wurde zur dritten Beigeordneten gewählt.

Sabine Lichtherz (SPD) wurde zur dritten Beigeordneten gewählt.

Foto: TV/privat

Ebenfalls Ortschef und gleichzeitig Leiter der Kommunalaufsicht war Alfons Kuhnen aus dem benachbarten Kreis Bernkastel-Wittlich. Zweieinhalb Jahre lang überschnitten sich sein Hauptamt und sein Ehrenamt in Platten – problemlos. Kuhnen: „Außer bei der Genehmigung des ausgeglichenen Haushalts gab es keinen Anlass für die Kommunalaufsicht, in Platten tätig zu werden.“ Gregor Eibes, Landrat im Nachbarkreis, erklärt auf TV-Anfrage: „Ich habe keinerlei Probleme damit, wenn sich Mitarbeiter der Verwaltung als Ortsbürgermeister engagieren.“ Vielmehr begrüße er jedwedes ehrenamtliche Engagement. Interessenskonflikte würden in der Regel durch gesetzliche Bestimmungen vermieden.

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