Angeklagter bestreitet Vergewaltigung

Konz/Trier/Kell am See · Die Staatsanwaltschaft wirft einem 33-Jährigen vor, seine Ex-Frau vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte hat die Tat vor dem Trierer Landgericht abgestritten, räumt aber ein, sein Opfer in anderen Fällen geschlagen und gewürgt zu haben.

Konz/Trier/Kell am See. "Da habe ich ihr eine gegeben", "Normalerweise werde ich sehr aggressiv, wenn man mich anfasst", "Ich bin mir nicht sicher, ob ich ihr auch eine geflatscht habe" oder "Wenn ich mit jemandem Streit hatte, habe ich dem irgendwann eine geklatscht". Das sind Sätze, die der Angeklagte am Dienstagmorgen bei seiner ausführlichen Aussage vor der dritten Großen Strafkammer am Landgericht Trier fallen lässt - meist nebenbei.

Immer wieder braust er auf, beruhigt sich aber schnell. Er spricht von seinem Wutproblem. Das habe er nach einer Aggressionstherapie, die er wegen der Gewalt in der Ehe 2010 angefangen habe, besser im Griff, sagt er. Sobald er auf seine beiden Kinder zu sprechen kommt, wird er sanft. Mehrfach vergießt er Tränen. Den Hauptvorwurf streitet der Mann jedoch ab: Er habe seine Ex-Frau im Mai 2013 nicht in ihrer Wohnung in der Verbandsgemeinde Kell am See vergewaltigt, behauptet er. Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich und sogar geplant gewesen, weil sein Geburtstag war. Er habe keine Gewalt angewendet.

Mit dieser Aussage widerspricht er den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, dass er seine Ex-Frau brutal vergewaltigt habe. Der 33-Jährige gibt aber zu, dass er sie mehrfach mit einem Schal gewürgt und auch geschlagen hat. Allerdings stellt er das im Vergleich zur Staatsanwaltschaft harmloser dar. In der Anklageschrift ist die Rede davon, dass die Frau Atemnot erlitten habe. Der Angeklagte behauptet, er habe nur kurz zugedrückt.

Zu den Vorwürfen selbst äußert sich der Angeklagte erst nach einer Stunde. Vorher stellt er sein zerrüttetes Familienleben dar. Er hatte Krebs, wurde geheilt, seine Ehe zerbrach an einer Affäre, die er nicht aufgeben wollte. Seine Frau erwischte ihn auf frischer Tat mit einer anderen Frau und erwirkte, dass er weder die beiden Kinder noch sie weiter sehen durfte. Er habe versucht, zurück zu seiner Familie zu kommen, habe die Affäre aber fortgeführt, sagt der Mann aus. Spricht er über Beziehungen, ist von Streitereien die Rede, und davon, dass es manchmal eskaliert.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Geliebte kurz vor Beendigung der Affäre Ende 2012 ebenfalls brutal angegangen zu haben. Der Mann räumt ein, sie in der Trierer Diskothek Club 11 an den Haaren gezogen zu haben. Draußen habe sie ihm auf der Straße eine Szene gemacht, sagt er. Er habe sie nicht an den Handgelenken bis zur Treviris-Passage gezerrt, wie es Staatsanwältin Stefanie Wöste bei der Verlesung der Anklageschrift am 7. November vorgetragen hatte (der TV berichtete).

Nach dem Angeklagten sagt seine Ex-Frau als Opfer und Nebenklägerin vor Gericht aus. Opfer-Anwältin Ruth Streit hat erwirkt, dass ihre Mandantin nichtöffentlich aussagen darf (siehe Extra). Laut TV-Informationen hat sie die Darstellung der Staatsanwaltschaft bestätigt. Es stünde demzufolge Aussage gegen Aussage.
Der nächste Prozesstag ist am Donnerstag, 28. November.Extra

Grundsätzlich sind Strafprozesse an Gerichten öffentlich. Es ist jedoch nach Paragraf 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes möglich, die Öffentlichkeit auszuschließen, "soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde", heißt es im Gesetz. Im aktuellen Fall hält Richter Armin Hardt die Interessen der Nebenklägerin für schutzwürdig. Den Widerspruch der Pflichtverteidigerin Martha Schwiering gegen den Nichtöffentlichkeitsantrag von Opfer-Anwältin Ruth Streit wies er deshalb ab. cmk

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